KI-Migrationsverwaltungsgesetz: Bundestag berät über Einsatz in Asylverfahren
Veröffentlicht am: 08.10.2026 um 19:42 Uhr | Redaktion boerse-global.de
Der Deutsche Bundestag berät erstmals über einen Gesetzentwurf der Bundesregierung, der den umfassenden Einsatz von Systemen auf Basis künstlicher Intelligenz in Asyl- und Migrationsverfahren vorsieht. Das sogenannte KI-Migrationsverwaltungsgesetz soll den zuständigen Behörden ermöglichen, Verfahrensdaten künftig für das Training von KI-Modellen sowie für automatisierte Auswertungen in Asyl-, Aufenthalts- und Visumsverfahren zu nutzen.
Nach den Plänen der Bundesregierung sollen abgeschlossene Verfahren automatisiert nach Mustern analysiert werden. Die daraus gewonnenen Erkenntnisse könnten anschließend die Prüfungsintensität künftiger Einzelfallanträge beeinflussen.
Zudem ist vorgesehen, bei behördlichen Zweifeln an den Angaben von Antragstellern biometrische Daten mit Funden aus dem Internet abzugleichen. Als Datenbasis dient unter anderem das Ausländerzentralregister, das laut Berichten mehr als 35 Millionen personenbezogene Datensätze umfasst.
Sensible Datenbasis ohne zwingende Anonymisierung
Der Entwurf sieht vor, dass für das Training der Algorithmen auch hochsensible personenbezogene Informationen aus Asyl- und Aufenthaltsverfahren verarbeitet werden dürfen. Dazu zählen Angaben zu individueller Verfolgung, Religionszugehörigkeit sowie Traumata der Betroffenen. Eine vorherige Anonymisierung dieser Daten ist in der Gesetzesvorlage nicht zwingend vorgeschrieben.
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Nach Regierungsangaben soll die abschließende Entscheidung in den einzelnen Verfahren weiterhin bei menschlichen Sachbearbeitern verbleiben. Konkrete unabhängige Kontrollverfahren, um fehlerhafte oder voreingenommene Ergebnisse der Systeme systematisch zu überprüfen, sind im Entwurf bislang jedoch nicht vorgesehen.
Der Bundesrat regte in seiner Stellungnahme zudem an, die durch Internetabgleiche gewonnenen Daten nicht nur im Migrationsverfahren zu nutzen, sondern auch für Zwecke der Strafverfolgung, Gefahrenabwehr und für weitere ausländerrechtliche Maßnahmen weiterzuverarbeiten.
Breite Kritik von Verbänden und Fachleuten
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Die Pläne stoßen bei Verbänden, der parlamentischen Opposition sowie Fachkreisen auf deutlichen Widerstand. Organisationen wie PRO ASYL, die Caritas, die AWO sowie mehrere Datenschutzorganisationen warnen vor erheblichen Diskriminierungsrisiken, fehlerhaften behördlichen Entscheidungen und mangelnder Transparenz. Sie fordern eine grundlegende Überarbeitung oder die vollständige Rücknahme des Vorhabens. Datenschützer bemängeln zudem unbestimmte gesetzliche Regelungen und das Fehlen ausreichender Schutzvorkehrungen für die Betroffenen.
Auch Vertreter von Bündnis 90/Die Grünen, der Linken sowie verschiedene Fachleute warnen vor Fehlentscheidungen und datenschutzrechtlichen Risiken durch die Technologie. Die Gesellschaft für Informatik äußerte grundsätzliche Bedenken hinsichtlich der technischen Machbarkeit, des Datenschutzes und der Gewährleistung rechtsstaatlicher Kontrolle beim Einsatz solcher Systeme.
Kritiker verweisen in diesem Zusammenhang auf frühere Erfahrungen im Ausland: Im Jahr 2021 waren in den Niederlanden rund 20.000 Eltern durch einen fehlerhaften behördlichen Algorithmus fälschlicherweise des Kindergeldbetrugs bezichtigt worden.
