Krebs, Bundesrat

Krebs überstanden: Bundesrat berät Recht auf Vergessenwerden für Betroffene

Veröffentlicht am: 25.09.2026 um 18:03 Uhr | Redaktion boerse-global.de

Die Ausschüsse prüfen eine Länderinitiative für begrenzte Offenlegungspflichten; ein gesetzliches Recht besteht in Deutschland bislang nicht.

Bundesrat berät über Vergessenwerden nach überstandener Krebserkrankung
Eine sonnige Frühlingswiese mit frischem Gras und Blumen als Symbol für einen Neuanfang. Illustration mit AI erstellt.

Der Bundesrat hat eine Initiative von Mecklenburg-Vorpommern, Bremen und Niedersachsen, der sich Thüringen angeschlossen hat, zur weiteren Beratung an die Ausschüsse überwiesen. Im Kern geht es um ein gesetzliches Recht auf Vergessenwerden für Menschen, die eine Krebserkrankung überstanden haben – ein Thema, das in Deutschland bislang nicht geregelt ist, während andere europäische Länder bereits entsprechende Vorschriften kennen.

Was die Initiative konkret vorsieht

Nach dem Willen der antragstellenden Länder sollen ehemals Krebserkrankte nach medizinisch begründeten Fristen frühere Erkrankungen etwa gegenüber Versicherungen, bei Kreditanfragen oder im Rahmen einer Adoption nicht mehr offenlegen müssen.

Entsprechend gespeicherte Angaben sollen gelöscht werden. Therapie- und Behandlungsdaten selbst blieben davon jedoch ausgenommen und weiterhin erhalten – die Löschung betrifft also nicht die medizinische Dokumentation, sondern die Offenbarungspflicht gegenüber Dritten.

Die vorgesehenen Fristen sollen sich nicht an starren Vorgaben orientieren, sondern am jeweiligen Forschungsstand und am wissenschaftlich belegten Rückfallrisiko der konkreten Erkrankung. Ziel der Initiative ist es, Nachteile zu verhindern, die ehemaligen Krebspatienten bislang etwa bei Versicherungsabschlüssen, Kreditvergaben oder Adoptionsverfahren entstehen können, obwohl die Erkrankung längst überstanden ist.

Entschließung mit Auftrag an den Bund

Niedersachsen, Bremen und Mecklenburg-Vorpommern hatten die Angelegenheit über eine Entschließung in den Bundesrat eingebracht. Damit soll der Bund aufgefordert werden, einen konkreten Regelungsvorschlag vorzulegen.

Niedersachsen geht dabei über den unmittelbaren Anwendungsbereich hinaus und befürwortet langfristig eine Ausweitung des Rechts auf Vergessenwerden auf andere schwere physische oder psychische Erkrankungen, die ähnliche Stigmatisierungs- oder Benachteiligungseffekte mit sich bringen können.

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Der Bundesrat hat eine Initiative zur weiteren Beratung an die Ausschüsse überwiesen: Nach medizinisch begründeten Fristen sollen ehemals Krebserkrankte frühere Erkrankungen gegenüber Versicherungen, bei Kreditanfragen oder im Adoptionsverfahren nicht mehr offenlegen müssen. Was das für Sie konkret bedeutet und welche Schritte Sie heute schon gehen können, fasst dieser kostenlose Leitfaden zusammen. Kostenlosen Leitfaden jetzt anfordern

Politische Unterstützung mit persönlichem Hintergrund

Im Bundesrat sprach sich Mecklenburg-Vorpommerns Ministerpräsidentin Manuela Schwesig (SPD) für die Initiative aus. Sie verwies dabei auf ihre eigene Brustkrebserkrankung, die sie im Jahr 2019 öffentlich gemacht hatte.

Ihr persönlicher Bezug verlieh der Debatte zusätzliches Gewicht und unterstrich aus Sicht der Befürworter die praktische Relevanz des Anliegens für Betroffene, die nach überstandener Erkrankung im Alltag – etwa bei Vertragsabschlüssen – weiterhin mit den Folgen einer früheren Diagnose konfrontiert sind.

Europäischer Vergleich

Belgien, Frankreich, die Niederlande und Spanien verfügen bereits über entsprechende Regelungen, die ehemaligen Krebspatienten nach Ablauf bestimmter Fristen vergleichbare Rechte einräumen. In Deutschland fehlt eine solche gesetzliche Grundlage bislang vollständig.

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Viele Betroffene erleben auch Jahre nach überstandener Krebserkrankung Nachteile bei Vertragsabschlüssen — und fragen sich, welche Angaben sie überhaupt noch machen müssen. Solange in Deutschland keine gesetzliche Grundlage besteht, hilft nur Klarheit: Der Leitfaden ordnet die geplante Rechtslage ein und zeigt, wie Sie bei Anträgen souverän vorgehen. Leitfaden zur geplanten Rechtslage sichern

Die jetzt an die Ausschüsse überwiesene Initiative markiert damit einen ersten parlamentarischen Schritt, um diese Lücke zu schließen – wobei der weitere Fortgang von der Ausschussberatung und einem möglichen Regelungsvorschlag des Bundes abhängt.

Für Betroffene bliebe entscheidend, wie konkret die medizinisch begründeten Fristen künftig ausgestaltet werden und ob sich der Bund dem Anliegen der Länderkammer anschließt. Bis dahin gilt in Deutschland weiterhin die bisherige Rechtslage ohne ein spezifisches Recht auf Vergessenwerden für ehemalige Krebspatienten.

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