NIPT-Bluttests: Bundestag beschließt Monitoring mit Ergebnissen bis Juni 2027
Veröffentlicht am: 09.10.2026 um 05:39 Uhr | Redaktion boerse-global.de
Der Deutsche Bundestag hat mit breiter parlamentarischer Mehrheit eine grundlegende Überprüfung der Verordnung für nicht-invasive vorgeburtliche Bluttests (NIPT) beschlossen. In einer Abstimmung ohne Fraktionsdisziplin votierten 529 Abgeordnete für den entsprechenden fraktionsübergreifenden Antrag, 18 stimmten dagegen und 23 enthielten sich.
Eine gleichartige parlamentarische Initiative war bereits 2024 eingebracht worden, gelangte damals jedoch nach dem Bruch der Ampelkoalition aus SPD, Grünen und FDP nicht mehr zur Abstimmung.
Monitoring und ein neues Expertengremium
Der Beschluss verpflichtet die Bundesregierung, ein Monitoring zu den Folgen der Kassenzulassung von NIPT einzuführen. Erste Resultate dieser Datenerhebung sollen bis Ende Juni 2027 vorliegen. Parallel dazu soll ein interdisziplinäres Expertengremium eingesetzt werden, um die rechtlichen, ethischen und gesundheitspolitischen Grundlagen der Kassenfinanzierung zu untersuchen.
Diese Expertenkommission hat die Aufgabe, belastbare Daten zur tatsächlichen Testpraxis zu sammeln und dem Parlament zu präsentieren, woraufhin eine erneute parlamentarische Befassung vorgesehen ist. Details zur Zusammensetzung der Kommission, den konkreten Kriterien sowie zum Zeitrahmen für das weitere Verfahren sind gegenwärtig noch offen.
Im Vorfeld der Debatte war der ursprüngliche Antragstext modifiziert worden. Demnach soll der Zugang zum kassenfinanzierten Test bei Vorliegen einer gerechtfertigten medizinischen Indikation nicht erschwert werden; die grundsätzliche Kassenzulassung für Tests auf die Trisomien 13, 18 und 21 bleibt unangetastet.
Ein gesonderter Änderungsantrag von 33 Abgeordneten der Fraktionen von SPD, Grünen und Linken (Drucksache 21/8376), der eine Festschreibung des aktuellen Umfangs der Kassenleistung sowie eine Konzentration auf Qualitätskriterien der Beratung gefordert hatte, wurde zurückgezogen.
Die Initiative für ein Monitoring stieß zudem beim Gemeinsamen Bundesausschuss und dem Behindertenbeauftragten der Bundesregierung, Jürgen Dusel, auf Zustimmung.
Fehlende Datengrundlage und steigende Anwendungszahlen
Hintergrund der Überprüfung sind erhebliche Mängel bei der bestehenden Datenlage. Die Initiatoren des Antrags kritisieren, dass die geltende Verordnung die praktische Anwendung unzureichend regelt, wodurch das Verfahren faktisch zu einem flächendeckenden Screening geworden sei.
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Nach Ansicht der Antragsteller bestehe das Risiko, dass die eigentliche medizinische Notwendigkeit in den Hintergrund trete. CDU-Abgeordneter Michael Brand warnte davor, in einer solch sensiblen Frage im Blindflug zu verharren. SPD-Fraktionsvize Dagmar Schmidt unterstrich, die Kassenfinanzierung dürfe keineswegs als generelle Empfehlung verstanden werden.
Abrechnungsdaten der Krankenkasse Barmer, die mit rund 8,3 Millionen Versicherten die zweitgrößte gesetzliche Kasse darstellt, verdeutlichen den Trend: Im Jahr 2024 nutzten durchschnittlich fast 50 Prozent der Schwangeren einen NIPT, nach 48,2 Prozent im ersten Quartal 2024 und 32 Prozent im Gesamtjahr 2023. Bei Frauen über 40 Jahren lag die Quote sogar bei etwa 75 Prozent.
Medizinische und ethische Fragestellungen
Neben der Ausweitung der Tests verweisen Fachleute und Abgeordnete auf unerwartete Begleiteffekte. Entgegen früheren Annahmen hat die Zahl invasiver Zusatzuntersuchungen nicht abgenommen, sondern ist gestiegen.
Zudem liegt die Rate falsch-positiver Resultate in der Versorgungspraxis über den theoretischen Erwartungswerten. Der CSU-Abgeordnete Pilsinger wies auf eine Quote fehlerhafter Positivbefunde von bis zu einem Drittel hin. Dies führe zu erheblichen psychischen Belastungen bei den werdenden Eltern.
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Gleichzeitig stehen weitreichende gesellschaftliche Konsequenzen zur Debatte. Die Grünen-Abgeordnete Rüffer berichtete von internationalen Erfahrungen, wonach sich die Geburtenrate von Kindern mit Trisomie 21 im Jahr nach Einführung derartiger Screenings halbiert habe.
Fachleuten zufolge entscheiden sich rund 90 Prozent der Schwangeren nach einer bestätigten Trisomie-21-Diagnose für einen Schwangerschaftsabbruch. Nach Angaben der AOK liegt die durchschnittliche Lebenserwartung von Menschen mit Down-Syndrom heute bei etwa 60 Jahren und reicht in vielen Fällen deutlich darüber hinaus.
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