Pflegeneuordnungsgesetz: Kabinett streicht Kürzung bei Angehörigenrenten
Veröffentlicht am: 10.10.2026 um 18:48 Uhr | Redaktion boerse-global.de
Mit dem Beschluss des Entwurfs fĂĽr das Pflegeneuordnungsgesetz (PNOG) durch das Bundeskabinett am 30. September 2026 zeichnen sich wesentliche Weichenstellungen fĂĽr die Pflegeversicherung ab.
Eine im vorangegangenen Referentenentwurf vorgesehene Kürzung der Rentenversicherungsbeiträge für pflegende Angehörige auf 70 Prozent wurde gestrichen: Die Pflegeversicherung soll diese Beiträge weiterhin vollständig tragen. Gesundheitsminister Linnemann erklärte hierzu, die Bundesregierung mache keine Abstriche bei der Rente von pflegenden Angehörigen.
Neuregelung bei der Flexi-Rente ab 2027
Trotz des Verzichts auf die pauschale Kürzung enthält der Kabinettsentwurf Einschränkungen für pflegende Ruheständler. Ab dem 1. Januar 2027 soll die Pflegeversicherung Rentenbeiträge nur noch für Pflegepersonen entrichten, welche die Regelaltersgrenze noch nicht erreicht haben.
Bei einer Altersrente entfallen die Beitragszahlungen künftig nach Ablauf des Monats, in dem diese Altersgrenze erreicht wird – unabhängig davon, ob eine Voll- oder eine Teilrente bezogen wird.
Bisher ließ sich durch die Inanspruchnahme einer sogenannten Flexi-Teilrente von 99,99 Prozent – was bei einer monatlichen Rente von 1.500 Euro einem Verzicht von lediglich etwa 15 Cent entspricht – eine weitere Rentenversicherungspflicht begründen.
Nach Angaben aus dem Entwurf profitierten im Jahr 2024 rund 39.000 Rentner von diesem Weg, was bei der Pflegeversicherung Ausgaben von rund 153 Millionen Euro beziehungsweise rund 3,7 Prozent der Gesamtausgaben für Rentenbeiträge pflegender Personen verursachte.
Durch die geplante Änderung an § 44 SGB XI und § 3 SGB VI erwartet die Pflegeversicherung jährliche Minderausgaben von rund 150 Millionen Euro. Ein Bestandsschutz für laufende Fälle ist im Gesetzentwurf nicht vorgesehen, obgleich die Deutsche Rentenversicherung Bund einen solchen am 10. Juni 2026 angeregt hatte.
Laut Daten der Deutschen Rentenversicherung Bund bezogen 2025 rund 178.400 Menschen eine Altersteilrente, davon rund 101.200 nach Erreichen der Regelaltersgrenze.
Der Kabinettsentwurf zum Pflegeneuordnungsgesetz vom 30. September 2026 ist noch nicht verabschiedet — doch die geplanten Änderungen bei Rentenbeiträgen und Leistungsbudgets betreffen viele pflegende Angehörige unmittelbar. Unser kostenloser Leitfaden ordnet die Voraussetzungen, die geplanten Budgets und die offenen Fristen sachlich ein. Kostenlosen Leitfaden jetzt anfordern
Finanzielle Dimension der Pflegebeiträge
Für gesetzlich anerkannte Pflegepersonen gelten definierte Rahmenbedingungen: Voraussetzungen sind mindestens Pflegegrad 2, eine Pflegetätigkeit von wenigstens zehn Stunden pro Woche an mindestens zwei Tagen sowie eine Erwerbstätigkeit von maximal 30 Wochenstunden. Nach § 3 SGB VI entfällt der Beitragsanspruch vollständig, wenn regelmäßig mehr gearbeitet wird.
Nach Berechnungen des Bundesgesundheitsministeriums liegen die monatlichen Rentenversicherungsbeiträge im Jahr 2026 zwischen 139,04 Euro (bei Pflegegrad 2 mit voller ambulanter Sachleistung) und 735,63 Euro (bei Pflegegrad 5 mit Pflegegeld). Ein volles Pflegejahr führt 2026 zu einem zusätzlichen Rentenanspruch von 7,34 bis 38,85 Euro monatlich.
Umbau der Leistungsbudgets und finanzielle Lage
Über die Rentenbeiträge hinaus sieht der Entwurf des PNOG tiefgreifende strukturelle Reformen vor. Verhinderungspflege und zum Verbrauch bestimmte Pflegehilfsmittel sollen als eigenständige Leistungen gestrichen werden.
Geplant ist eine Neuordnung in vier Budgets:
- Entlastungsbudget (Pflegegeld),
- Sachleistungsbudget,
- Sozialraumbudget (bis 175 Euro monatlich fĂĽr Pflegegrade 2 bis 5 fĂĽr anerkannte Alltagsangebote),
- ĂśberbrĂĽckungsbudget (bis 2.285 Euro im Jahr fĂĽr die Pflegegrade 2 bis 5).
Pflegende Ruheständler, die bislang über eine Teilrente weitere Rentenansprüche aus der Pflege aufbauen konnten, müssen sich auf eine geplante Neuregelung ab 2027 einstellen: Künftig sollen Beiträge nur noch bis zum Erreichen der Regelaltersgrenze gezahlt werden — ein Bestandsschutz ist im Entwurf nicht vorgesehen. Unser Leitfaden fasst zusammen, was das für laufende Fälle bedeutet. Leitfaden zur geplanten Neuregelung sichern
Der bisherige Entlastungsbetrag von 131 Euro pro Monat soll für Pflegegrad 1 entfallen. Interessenverbände wie wir pflegen und Pflegende Angehörige e.V. kritisieren die Neuregelungen und warnen vor Leistungskürzungen.
Die Reformen sind vor dem Hintergrund angespannter Finanzen angesetzt: Der GKV-Spitzenverband erwartet für 2027 eine Finanzierungslücke von rund einer Milliarde Euro, während für die Pflegeversicherung ab 2028 ein rechnerisches Defizit von über 15 Milliarden Euro pro Jahr im Raum steht. Das Gesetz ist noch nicht verabschiedet; das Inkrafttreten der Hauptregelungen ist für den 1. Januar 2027 vorgesehen.

