Süßungsmittel in Lebensmitteln: Südkorea verbietet Blutzucker-Werbung ab 2028
Veröffentlicht am: 26.10.2026 um 05:24 Uhr | Redaktion boerse-global.deDie südkoreanische Behörde für Lebensmittel- und Arzneimittelsicherheit (MFDS) verschärft die Transparenzvorschriften bei funktionellen Werbeaussagen auf Lebensmitteln.
Eine am 23. Oktober 2026 geänderte und am 26. Oktober 2026 öffentlich bekanntgegebene Regelung sieht vor, dass bestimmte Produkte künftig nicht mehr mit einer hemmenden Wirkung auf den Blutzuckeranstieg nach den Mahlzeiten werben dürfen.
Die Neuregelung zielt speziell auf Waren ab, die ihren niedrigen Zuckergehalt durch den Einsatz von Süßungsmitteln erzielen, und tritt nach einer Übergangsfrist zum 1. Januar 2028 in Kraft.
Schutz vor Fehlinterpretationen bei Light-Produkten
Hintergrund der aufsichtsrechtlichen Anpassung ist der Schutz der Verbraucher vor Irreführung. Nach Ansicht der MFDS besteht das Risiko, dass Konsumenten Produkte wie etwa Light-Getränke fälschlicherweise als gezielt blutzuckerregulierend einstufen.
Ein Produkt, bei dem Zucker lediglich durch energiearme oder energiefreie Süßungsmittel ersetzt wird, soll daher in seiner Vermarktung nicht den Eindruck erwecken können, einen aktiven medizinischen oder therapeutischen Beitrag zur Dämpfung des Blutzuckerspiegels zu leisten.
Wer sich mit versteckten Zuckerfallen in Lebensmitteln auseinandersetzt, sollte auch die Mechanismen hinter dem eigenen Blutzuckerspiegel verstehen. Dieser kostenlose Report deckt auf, welche 16 Produkte Ihre Werte heimlich beeinflussen können und bietet praktische Alternativen. Die 16 gefährlichsten Blutzuckerfallen jetzt kostenlos entdecken
Betroffen von der Regelung sind Erzeugnisse, die den offiziellen Niedrigzucker-Standard erfüllen. Dieser greift bei Lebensmitteln mit einem Gehalt von unter 5 Gramm Zucker pro 100 Gramm bei festen Lebensmitteln beziehungsweise unter 2,5 Gramm Zucker pro 100 Milliliter bei flüssigen Produkten.
Erreichen Hersteller diese Schwellenwerte durch den Einsatz von Süßungsmitteln, ist der Hinweis, das Produkt hemme den postprandialen Blutzuckeranstieg, künftig untersagt.
Strengere Vorgaben trotz funktioneller Inhaltsstoffe
Die Einschränkung gilt nach Angaben der MFDS selbst dann, wenn den betreffenden Lebensmitteln anerkannte funktionelle Inhaltsstoffe beigemischt sind. Konkret betrifft dies unter anderem unverdauliches Maltodextrin, das herkömmlich zur Beeinflussung der Blutzuckerreaktion eingesetzt werden kann.
Neben der Wahl der richtigen Lebensmittel können auch gezielte Gewohnheiten helfen, die Blutzuckerreaktion im Alltag natürlich zu unterstützen. In diesem Ratgeber erfahren Betroffene, wie einfache 3-Minuten-Übungen zur Stabilisierung der Werte beitragen können. Kostenloses E-Book mit 7 Blutzucker-Übungen sichern
Ist ein Produkt zugleich über den Einsatz von Süßungsmitteln als zuckerarm deklariert, greift das Kennzeichnungsverbot für die Blutzuckerauslobung uneingeschränkt auch bei Vorhandensein solcher funktionellen Zusätze.
Die Behörde stellt klar, dass es sich bei dem Schritt ausschließlich um eine regulatorische Maßnahme im Bereich des Etikettierungs- und Werberechts handelt. Ein Verkaufsverbot für Süßungsmittel oder die entsprechenden Niedrigzucker-Produkte besteht ausdrücklich nicht.
Hersteller können die Produkte weiterhin unverändert vertreiben, müssen jedoch bis zum Inkrafttreten der Richtlinie am 1. Januar 2028 ihre Verpackungsangaben und Marketingaussagen an die neuen Vorgaben anpassen.
