Karlsruhe kippt Grundsatzurteil zu kirchlichem Arbeitsrecht
23.10.2025 - 10:11:20Im Streit um die Frage, ob und wann kirchliche Arbeitgeber bei zu besetzenden Stellen eine Kirchenmitgliedschaft von Bewerberinnen und Bewerbern verlangen dĂŒrfen, hat das Bundesverfassungsgericht ein weitreichendes Urteil des Bundesarbeitsgerichts (BAG) aufgehoben. Die Diakonie war dort zur Zahlung einer EntschĂ€digung an eine konfessionslose Bewerberin aus Berlin verurteilt worden, weil sie sie nicht zum BewerbungsgesprĂ€ch eingeladen und damit aus religiösen GrĂŒnden benachteiligt habe.
Die Arbeitsrichter hatten damals entschieden, dass kirchliche Arbeitgeber nicht pauschal eine Religionszugehörigkeit von Bewerberinnen und Bewerbern verlangen dĂŒrfen. Diese dĂŒrfe bei Einstellungen nur dann zur Bedingung gemacht werden, wenn es die konkrete TĂ€tigkeit objektiv erfordert. Das BAG folgte damit einer Entscheidung des EuropĂ€ischen Gerichtshofs.Â
Eine Verfassungsbeschwerde der Diakonie gegen die Entscheidung hatte nun Erfolg. Die Karlsruher Richterinnen und Richter hoben das Urteil auf und verwiesen die Sache zurĂŒck nach Erfurt. Die Diakonie sei durch die Entscheidung in ihrem religiösen Selbstbestimmungsrecht verletzt worden, argumentierte der zweite Senat. (Az. 2 BvR 934/19)


