Infrastruktur-Zukunftsgesetz: Expertenrunde warnt vor neuer Bürokratie statt Beschleunigung
24.06.2026 - 15:27:42 | presseportal.de
Vor der morgigen Entscheidung über das Infrastruktur-Zukunftsgesetz am 25. Juni 2026 im Deutschen Bundestag warnt eine Fachrunde vor einer Fehlsteuerung bei der naturschutzrechtlichen Kompensation. Fachleute aus Wissenschaft und Planung sowie Vertreter von Vorhabenträgern aus dem Bereich Netzausbau diskutierten in Berlin über die geplante Gleichstellung von Ersatzgeld und Realkompensation. Die Landschaftsagentur Plus, die in Nordrhein-Westfalen, Hessen und im Saarland als Flächenagentur tätig ist, hatte zu dem parlamentarischen Austausch eingeladen.
Beschleunigung versprochen - Praxis warnt vor zusätzlicher Bürokratie
Wenn Infrastrukturprojekte wie der Bau von Straßen, Leitungen oder Gewerbegebieten in Natur und Landschaft eingreifen, müssen diese Eingriffe naturschutzrechtlich ausgeglichen werden. Dies geschieht bislang vor allem durch konkrete Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen. Diese sogenannte Realkompensation steht nun im Zentrum der Debatte: Ersatzgeld soll ihr bei bestimmten Vorhaben gleichgestellt werden.
Die Bundesregierung will Planungs- und Genehmigungsverfahren beschleunigen. Dieses Ziel unterstützen die Diskussionsteilnehmer ausdrücklich. Kritisch sehen sie jedoch, dass ausgerechnet ein bewährtes System der naturschutzrechtlichen Kompensation geschwächt werden soll. Bislang liegt kein belastbarer Nachweis dafür vor, dass Realkompensation den Infrastrukturausbau maßgeblich verlangsamt. Auch dass Ersatzgeld tatsächlich beschleunigt, wurde in der Runde bezweifelt.
Prof. Dr.-Ing. Dr. jur. Andreas Mengel, Professor für Infrastruktur-, Planungs- und Umweltrecht an der Universität Kassel, sagte bei der Veranstaltung: "Es ist aus meiner Sicht keineswegs so, dass durch die Gleichstellung von Ersatzgeld und Realkompensation die Dinge schneller und einfacher gehen. Es fängt schon damit an, dass gefordert wird, die Ersatzzahlung müsse gleichwertig sein. Das ist unheimlich schwer nachzuweisen. Da hängt sehr viel dran, wo ich sagen würde: Das macht die Dinge kompliziert. Den Beschleunigungseffekt würde ich sehr infrage stellen."
Ein Versprechen ohne Beleg
Die Erfahrungen der Diskussionsteilnehmer waren eindeutig: Naturschutzrechtliche Realkompensation ist kein maßgeblicher Bremsklotz für Infrastrukturvorhaben. Kompensationsmaßnahmen hätten bislang kein Verfahren scheitern lassen, schilderten Vertreter aus der Praxis. Bei aktuellen Vorhaben stünden teils sogar mehr geeignete Flächen zur Verfügung, als tatsächlich benötigt würden. Umso mehr stellt sich die Frage, worauf die Annahme beruht, dass eine Ersatzgeldzahlung Infrastrukturvorhaben künftig schneller machen soll.
Aufgaben verschwinden nicht - sie wechseln lediglich den Organisator
Die geplante Regelung beseitigt keine Aufgaben. Sie verschiebt sie lediglich. Heute übernehmen Flächenagenturen, Planungsbüros und Vorhabenträger gemeinsam mit Flächeneigentümern die Flächensicherung, Planung und Umsetzung von Kompensationsmaßnahmen. Künftig müssten Bund oder Länder diese Aufgaben über Fonds und neue Verwaltungsstrukturen organisieren. Ein funktionierendes System würde damit gegen ein bislang nicht erprobtes Verwaltungsmodell ausgetauscht. Das wäre keine Entbürokratisierung.
Nicole Büsing, technische Geschäftsführerin der Landschaftsagentur Plus, sagte: "Vertrauen lässt sich nicht verordnen. Über mehr als zwanzig Jahre sind bundesweit tragfähige Kooperationen mit Landwirten, Waldeigentümern und weiteren Flächeneigentümern entstanden. Realkompensation funktioniert heute vor allem deshalb, weil sie auf Freiwilligkeit, regionalen Netzwerken und gegenseitigem Vertrauen basiert. Dieses Vertrauen kann nicht einfach durch staatliche Fonds oder Verwaltungsverfahren ersetzt werden."
Natürliche Infrastruktur stärken - aber das wichtigste Instrument schwächen?
Mit dem Infrastruktur-Zukunftsgesetz soll künftig nicht nur technische Infrastruktur, sondern ausdrücklich auch natürliche Infrastruktur als überragendes öffentliches Interesse gestärkt werden. Umso widersprüchlicher erscheint es, gleichzeitig genau das Instrument zurückzudrängen, mit dem natürliche Infrastruktur heute entsteht. Wer natürliche Infrastruktur stärken will, sollte das bewährteste Instrument zu ihrer Umsetzung nicht schwächen, sondern stärken.
Worum es in dieser Debatte ausdrücklich nicht geht
In der öffentlichen Diskussion entsteht häufig der Eindruck, die geplante Ersatzgeldregelung betreffe den Schutz einzelner Arten wie Feldhamster, Zauneidechse oder Kiebitz. Das ist missverständlich, denn hier geht es um unterschiedliche Rechtsinstrumente. Artenschutzrechtliche Anforderungen bleiben unverändert bestehen. Auch der forstrechtliche Ersatz, also der Ausgleich von Waldverlusten, bleibt bestehen. Die Ersatzgeldregelung verändert diese Bereiche nicht.
Die aktuelle Diskussion betrifft ausschließlich die naturschutzrechtlichen Kompensationsmaßnahmen. Es geht also um die Frage, wie unvermeidbare Eingriffe in Natur und Landschaft ausgeglichen werden: weiterhin durch konkrete Maßnahmen in der Landschaft oder künftig verstärkt durch Geldzahlungen in staatlich organisierte Fonds.
Über die Landschaftsagentur Plus
Die Landschaftsagentur Plus ist eine Flächenagentur und wurde 2011 gegründet. Sie ist eine 100-prozentige Tochtergesellschaft der RAG Montan Immobilien. Rund 30 Mitarbeitende arbeiten an den Standorten Datteln, Oberursel und Friedrichsthal. Die Fachagentur entwickelt, plant und begleitet Kompensationsmaßnahmen, Flächenpools, Ökokonten, Artenschutzmaßnahmen, Gewässerrenaturierungen und Projekte zur Stärkung von Ökosystemleistungen. Sie ist Mitglied im Bundesverband der Flächenagenturen, BFAD e.V.
Weitere Informationen und ein Videobeitrag zur Fachveranstaltung: https://scomp.ly/kn9kvd9
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