Bundesregierung will Regeln fĂŒr E-Scooter Ă€ndern
08.10.2025 - 04:30:08FĂŒr E-Scooter sollen Regeln geĂ€ndert werden. Eine entsprechende Verordnung des Bundesverkehrsministeriums soll am Mittwoch Thema im Kabinett sein. So sollen neue E-Scooter ab dem Jahr 2027 verpflichtend mit Blinkern ausgerĂŒstet sein. StĂ€dte und Gemeinden sollen Regeln zum Abstellen von E-Scootern festlegen können, die von Plattformen vermietet werden. Nach der Befassung im Kabinett soll die Novelle der Verordnung im nĂ€chsten Schritt im Bundesrat behandelt werden.Â
Angleichung an Regeln fĂŒr RadverkehrÂ
Regelungen fĂŒr E-Scooter sollen an Vorschriften fĂŒr den Radverkehr angeglichen werden. So sollen Nutzer von E-Scootern kĂŒnftig wie Radfahrer bei einer roten Ampel den GrĂŒnpfeil nutzen dĂŒrfen. FahrrĂ€der und E-Scooter sollen auf Gehwegen und in FuĂgĂ€ngerzonen geparkt werden dĂŒrfen, wenn dadurch andere nicht gefĂ€hrdet oder behindert werden können.Â
Höhere Strafen
Das Verwarnungsgeld fĂŒr das Befahren von Gehwegen soll an das fĂŒr den Radverkehr angeglichen und dadurch laut Ministerium fĂŒr den Regelfall von 15 Euro auf 25 Euro erhöht werden. Ebenfalls erhöht werden solle das Verwarnungsgeld fĂŒr das Fahren mit mehreren Personen - von 5 Euro auf 25 Euro.
Zahl der UnfÀlle gestiegen
Seit 2019 sind E-Scooter erlaubt. Vorgesehen war, die dafĂŒr notwendige Verordnung hinsichtlich Wirksamkeit, Zielsetzung und Auswirkungen auf die Verkehrssicherheit zu ĂŒberprĂŒfen. 2024 ist die Zahl der UnfĂ€lle von E-Scootern mit Verletzten oder Toten stark gestiegen.
Bundesverkehrsminister Patrick Schnieder (CDU) hatte im Juni dem «Tagesspiegel» gesagt, zwar seien E-Scooter im «MobilitĂ€tsmix» der StĂ€dte kaum mehr wegzudenken. Seit deren MarkteinfĂŒhrung im Jahr 2019 hĂ€tten sich die Gegebenheiten jedoch verĂ€ndert. «Immer mehr Mietroller und MietfahrrĂ€der erhitzen seitdem allerorts die GemĂŒter.»
Das Bundesverkehrsministerium hatte einen Entwurf der Verordnung zur Ănderung der Elektrokleinstfahrzeuge-Verordnung vorgelegt. LĂ€nder und VerbĂ€nde konnten dazu Stellung nehmen. Nach Ănderungen erfolgte eine erforderliche sogenannte Notifizierung bei der EU-Kommission.





