Neue Regeln fĂŒr E-Scooter in Sicht
08.10.2025 - 16:12:38FĂŒr E-Scooter sollen einige neue Regeln kommen. Das Kabinett billigte einen Verordnungsentwurf des Bundesverkehrsministeriums, der unter anderem Vorgaben fĂŒr die Ausstattung und das Abstellen vorsieht - aber auch höhere GeldbuĂen bei VerstöĂen. So sollen neue E-Scooter ab 2027 mit Blinkern ausgerĂŒstet sein mĂŒssen. Kommunen sollen Regeln zum Abstellen von E-Scootern festlegen können, die von Plattformen vermietet werden. Mit der Novelle muss sich im nĂ€chsten Schritt noch der Bundesrat befassen.Â
Angleichung an Regeln fĂŒr RadverkehrÂ
Regelungen fĂŒr E-Scooter sollen demnach an Vorschriften fĂŒr den Radverkehr angeglichen werden. So sollen E-Scooter-Fahrer kĂŒnftig wie Radfahrer bei einer roten Ampel einen angezeigten grĂŒnen Pfeil nutzen dĂŒrfen. FahrrĂ€der und E-Scooter sollen auf Gehwegen und in FuĂgĂ€ngerzonen geparkt werden dĂŒrfen, wenn dadurch andere nicht gefĂ€hrdet oder behindert werden können.Â
Höhere Strafen
Das Verwarnungsgeld fĂŒrs Fahren auf Gehwegen soll an das fĂŒr den Radverkehr angeglichen und dadurch laut Ministerium im Regelfall von 15 Euro auf 25 Euro erhöht werden. Ebenfalls erhöht werden soll das Verwarnungsgeld fĂŒrs nicht erlaubte Fahren mit mehreren Personen - und zwar von 5 Euro auf 25 Euro.
Zahl der UnfÀlle gestiegen
Seit 2019 sind E-Scooter erlaubt. Vorgesehen war, die damalige Verordnung auf Wirksamkeit, Zielsetzung und die Folgen fĂŒr die Verkehrssicherheit zu prĂŒfen. Im vergangenen Jahr ist die Zahl der UnfĂ€lle von E-Scootern mit Verletzten oder Toten stark gestiegen.
Bundesverkehrsminister Patrick Schnieder (CDU) hatte im Juni dem «Tagesspiegel» gesagt, zwar seien E-Scooter im «MobilitĂ€tsmix» der StĂ€dte kaum mehr wegzudenken. Seit MarkteinfĂŒhrung hĂ€tten sich die Gegebenheiten aber verĂ€ndert. «Immer mehr Mietroller und MietfahrrĂ€der erhitzen seitdem allerorts die GemĂŒter.»
Das Ministerium hatte einen Entwurf der Verordnung zur Ănderung der Elektrokleinstfahrzeuge-Verordnung vorgelegt. LĂ€nder und VerbĂ€nde konnten dazu Stellung nehmen. Nach Ănderungen erfolgte eine erforderliche sogenannte Notifizierung bei der EU-Kommission.





