BetÀubt und vergewaltigt - Justiz geht gegen Netzwerk vor
14.04.2026 - 04:00:04 | dpa.de
In Frankreich gibt es eine Bezeichnung fĂŒr das, was GisĂšle Pelicot angetan wurde: «Soumission chimique» bedeutet so viel wie chemische Unterwerfung. Gemeint ist damit die BetĂ€ubung durch Medikamente - oft mit dem Ziel der Vergewaltigung.Â
Der Fall der Französin, die jahrelang von ihrem Ehemann betÀubt und von ihm und weiteren MÀnnern vergewaltigt wurde, machte weltweit Schlagzeilen. Und auch in Deutschland beschÀftigen Àhnliche FÀlle die Justiz.
Justiz ermittelt gegen Netzwerk
Denn in mehreren BundeslĂ€ndern wird gegen ein Netzwerk von ĂŒberwiegend chinesischen MĂ€nnern ermittelt, die mit Frauen Ă€hnliches getan haben sollen, wie der Mann von GisĂšle Pelicot mit ihr.Â
Heute (10.00 Uhr) will das Landgericht MĂŒnchen I sein Urteil sprechen im Prozess gegen einen 27 Jahre alten Studenten aus China. Er hat vor Gericht zugegeben, seine Freundin mit Narkosemitteln betĂ€ubt, vergewaltigt und dabei gefilmt zu haben.Â
Er sei aber kein Frauenhasser, hatte er gesagt. «Ich liebe dieses MĂ€dchen, aber ich habe sie tief verwundet.» Ăber Monate soll er sie immer wieder auf unvorstellbare Weise missbraucht haben.Â
Auf Videos ist nach Ermittlerangaben zu sehen, wie der Mann immer wieder Medikamente nachspritzt oder ihr TĂŒcher mit BetĂ€ubungsmitteln ins Gesicht drĂŒckt, um sicherzugehen, dass die Frau wĂ€hrend der Vergewaltigungen nicht aufwacht. Die Videos habe er regelmĂ€Ăig genutzt, um dazu zu onanieren.
Höchststrafe gefordert
Die Staatsanwaltschaft hat die Höchststrafe fĂŒr den Angeklagten gefordert. Sie spricht sich fĂŒr lebenslange Haft, die Feststellung der besonderen Schwere der Schuld und Sicherungsverwahrung wegen versuchten Mordes und Vergewaltigung aus. Bei der Feststellung der besonderen Schwere der Schuld wĂ€re eine vorzeitige Haftentlassung nach 15 Jahren praktisch ausgeschlossen.Â
Laut Staatsanwaltschaft war es reiner Zufall, dass die 1997 geborene Frau bei den Taten des Mannes nicht starb. Der Angeklagte hatte sich nach eigenen Angaben in mehreren Chatgruppen, eine davon mit mehr als 1.000 Mitgliedern, ĂŒber BetĂ€ubungsmöglichkeiten informiert. Besonders rege tauschte man sich in einer kleineren Gruppe auf Telegram aus.
Weitere Prozesse in Berlin und Frankfurt
Weil diese aufflog, laufen in Deutschland weitere Ermittlungsverfahren. Am Landgericht Berlin begann am 19. MĂ€rz der Prozess gegen einen Mann, mit dem der MĂŒnchner Angeklagte sich online ĂŒber die Verbrechen ausgetauscht haben soll.Â
Ăber einen Zeitraum von zwei Jahren soll er eine Frau im Schlaf sexuell missbraucht haben - zum Teil gemeinsam mit anderen TĂ€tern. Die Taten ereigneten sich nach Gerichtsangaben zwischen 2019 und 2021 in Peking. Von seinem spĂ€teren Wohnort Berlin aus soll der studierte Mediziner «wiederholt RatschlĂ€ge und Hinweise gegeben haben, wie man Personen mithilfe bestimmter Medikamente zur DurchfĂŒhrung sexueller Ăbergriffe betĂ€uben könne». Das alles ĂŒber eben jenen Telegram-Chat.Â
Angeklagter prahlte mit Vergewaltigungen
Dasselbe Berliner Gericht hatte im vergangenen Jahr einen weiteren Angeklagten aus China - ebenfalls Mitte 20 - zu einer Gesamtfreiheitsstrafe von fĂŒnf Jahren und neun Monaten verurteilt.Â
Die Opfer erfuhren laut Gericht erst bei der Befragung durch die Polizei davon, was ihnen angetan wurde. Der Angeklagte selbst prahlte online mit noch mehr Taten und damit, insgesamt 18 Frauen vergewaltigt zu haben.Â
«Ich möchte sagen, dass ich die Taten alle sehr bereue und mich aufrichtig entschuldigten möchte», sagte dieser Angeklagte dann wÀhrend des inzwischen abgeschlossenen Prozesses in Berlin. «Es war sehr hart, hier in der Hauptverhandlung die Videos anzusehen. Es ist mir unendlich peinlich. Ich schÀme mich sehr.»
Ermittlungen begannen in Hessen
Auf die Spur gekommen waren die Ermittler dem Angeklagten wegen eines Verfahrens in Hessen: Das Landgericht Frankfurt am Main verurteilte einen Mann zu 14 Jahren Haft - unter anderem wegen besonders schwerer Vergewaltigung und versuchten Mordes. Die zustĂ€ndige Kammer ordnete auĂerdem Sicherungsverwahrung an.Â
Dieser Fall war es, der auch die ĂŒbrigen ins Rollen brachte. Die Ermittlungsgruppe «EG Inserat» des hessischen Landeskriminalamtes informierte die Kollegen im Bundesgebiet, darunter in Berlin und Bayern, ĂŒber die weiteren VerdĂ€chtigen und das, was in den Chatgruppen vor sich ging.Â
«Die Teilnehmer dieser Chatgruppen kommunizieren ĂŒber selbst begangene Vergewaltigungen, Anleitungen zur BetĂ€ubung von Opfern, Beschaffung von BetĂ€ubungsmedikamenten und Erfahrungen bei der TatausfĂŒhrung von Sexualdelikten an sedierten Frauen», heiĂt es im Urteil des Berliner Landgerichts. «Zur Illustration ihrer Taten ĂŒbersenden sie teilweise Bildaufnahmen weiblicher Verletzter.»
Frauen als «Autos» oder «tote Schweine» bezeichnet
Das Urteil, das nun am Landgericht MĂŒnchen I bevorsteht, wĂ€re das Dritte in diesem Ermittlungskomplex. «Einige Personen in diesem Chat sagten, sie finden die K.o.-Tropfen-Methode nicht gut, sie nutzen nur die Medikamente», hatte der Student in seinem GestĂ€ndnis gesagt.Â
Diese Medikamente wĂŒrden sie auch «bei ihren Ehefrauen und Freundinnen einsetzen». Ziel sei dabei: «nur ihre Fantasien befriedigen, aber nicht die Frauen schĂ€digen». Er wisse nur von einem Fall in der chinesischen Stadt Shenzhen, bei dem ein Opfer gestorben war. Laut Staatsanwaltschaft nannte der Angeklagte Frauen in diesen Chats «Autos» oder «tote Schweine».
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