Arbeitsförderung: Kabinett beschließt Digital-First-Reform mit Millionen-Entlastung
Veröffentlicht: 16.07.2026 um 07:49 Uhr, Redaktion boerse-global.de
Das Bundeskabinett verabschiedete am Mittwoch ein Gesetzespaket zur Modernisierung der Arbeitsförderung und zum Bürokratieabbau. Unter dem Leitmotiv „Digital First“ sollen künftig zahlreiche Dienstleistungen vorrangig elektronisch abgewickelt werden.
Anträge künftig elektronisch
Zentraler Bestandteil der Reform: Anträge auf Leistungen bei der Bundesagentur für Arbeit (BA) sollen künftig vorrangig digital gestellt werden. Die bisherige Verpflichtung zur täglichen Erreichbarkeit an der Postanschrift – die sogenannte Briefkastenpflicht – wird gelockert. Auch Beratungsgespräche sollen verstärkt per Videotelefonie stattfinden.
Besonders weitreichend: Die Abwicklung des Kurzarbeitergeldes wird ab Januar 2028 vollständig automatisiert und elektronisch erfolgen. Die Bundesagentur investiert dafür einmalig rund acht Millionen Euro in ihre IT-Infrastruktur. Ab 2029 rechnet die Regierung mit spürbaren Effizienzgewinnen. Für Bürger bedeutet das eine Zeitersparnis von jährlich rund 942.000 Stunden. Die Wirtschaft soll um etwa elf Millionen Euro pro Jahr entlastet werden.
Neue Instrumente für Arbeitssuchende
Die Reform führt auch neue Vermittlungsinstrumente ein. Eine „Job-to-Job-Erprobung“ erlaubt Arbeitssuchenden künftig, eine neue Tätigkeit für vier bis sechs Wochen probeweise auszuüben. Die bisherige Eingliederungsvereinbarung wird durch einen sogenannten Kooperationsplan ersetzt.
Arbeitsministerin Bärbel Bas betonte, die Maßnahmen sollen „Brücken in zukunftsfeste Arbeitsverhältnisse“ bauen. Die Reform kommt zu einem Zeitpunkt angespannter Finanzen: Die Bundesagentur rechnet für 2026 mit einem Defizit von bis zu acht Milliarden Euro.
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Zehn Maßnahmen, 600 Millionen Entlastung
Die Arbeitsmarktreform ist Teil eines größeren Entlastungspakets. Das sogenannte zweite Entlastungskabinett verabschiedete am Mittwoch zehn Einzelmaßnahmen mit jährlichen Einsparungen von rund 600 Millionen Euro. Seit November 2025 summiert sich die Entlastung damit auf rund 10,4 Milliarden Euro.
Ein Großteil des aktuellen Pakets entfällt auf das Gesetz zur Digitalisierung im Gesundheitswesen (GeDIG). Digitale Überweisungen, elektronische Arztbriefe und der Ausbau der elektronischen Patientenakte (ePA) sollen rund 448 Millionen Euro einsparen.
Weitere Erleichterungen:
- Die grüne Plakette für Elektroautos wird abgeschafft
- Lkw-Fahrverbote gelten künftig nur noch an bundesweiten Feiertagen
- Prüfpflichten für Elektrogeräte greifen nur noch bei konkreter Gefährdung
- Bis zu 123.000 Sicherheitsbeauftragte in kleinen und mittleren Unternehmen können wegfallen – das entlastet die Wirtschaft um bis zu eine Milliarde Euro
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Kritik: „Zu wenig, zu langsam“
Trotz der Einsparungen bleibt die Kritik nicht aus. Die Initiative Neue Soziale Marktwirtschaft (INSM) bezeichnete die Maßnahmen als unzureichend. Sie setzte die 600 Millionen Euro Entlastung in Relation zu einer geschätzten Gesamtbelastung der Wirtschaft von 146 Milliarden Euro.
Auch aus der Opposition kommt Kritik. Vertreter der Grünen bemängelten, die Reform bleibe auf halber Strecke stehen. Wichtige Fragen zur Nutzung von Künstlicher Intelligenz und zur Begleitung der Dekarbonisierung blieben unbeantwortet.
Die Bundesregierung plant dennoch, bis zum Jahresende rund 30 weitere Maßnahmen zum Bürokratieabbau vorzulegen. Das langfristige Ziel: Die Bürokratiekosten bis 2029 um 25 Prozent senken – das entspricht einer Summe von etwa 16 Milliarden Euro.
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