Arbeitsförderung: Kabinett beschließt Modernisierung bis November
Veröffentlicht: 16.07.2026 um 16:19 Uhr, Redaktion boerse-global.de
Das Kabinett verabschiedete am Mittwoch den Entwurf für ein Gesetz zur Modernisierung der Arbeitsförderung. Ergänzend legte das Arbeitsministerium am Donnerstag ein Konzept zum Bürokratieabbau vor – mit einem jährlichen Entlastungspotenzial von rund einer Milliarde Euro.
Job-to-Job-Erprobung und „Digital First“
Ein Kernstück der Reform: Beschäftigte können künftig neue Tätigkeiten für bis zu vier Wochen rechtssicher testen. In Ausnahmefällen sind sogar sechs Wochen möglich. Die Arbeitsvermittlung wird zudem digitalisiert. Anträge bei der Bundesagentur für Arbeit sollen vorrangig online gestellt werden – das Prinzip „Digital First“ gilt. Auch die Videoberatung wird ausgebaut.
Eine wesentliche Erleichterung betrifft Empfänger von Arbeitslosengeld: Die bisherige Pflicht zur täglichen Erreichbarkeit an der Briefpostadresse entfällt. Ab Januar 2028 soll Kurzarbeitergeld ausschließlich elektronisch beantragt und abgewickelt werden können. Das Gesetz zur Modernisierung der Arbeitsförderung soll bis November 2026 verabschiedet werden. Ziel der Reform: eine bürgerfreundlichere und effizientere Arbeitsverwaltung.
Die Bundesagentur für Arbeit rechnet für 2026 mit einem Defizit von bis zu acht Milliarden Euro.
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Bürokratieabbau entlastet Unternehmen massiv
Das zweite Entlastungspaket der Regierung erreicht ein Gesamtvolumen von 10,4 Milliarden Euro – seit November 2025. Ein großer Teil entfällt auf den Bürokratieabbau im Arbeitsschutz. In kleinen und mittleren Unternehmen können bis zu 123.000 Sicherheitsbeauftragte entfallen. Das entlastet die Wirtschaft jährlich um rund 720 Millionen Euro.
Weitere Erleichterungen im Überblick:
- Elektro-Kleingeräte: Die regelmäßige Prüfpflicht für Wasserkocher oder Ladekabel in Büros entfällt bei geringem Gefährdungspotenzial. Ausnahme: Küchen in der Gastronomie gelten weiterhin als Feuchträume mit erhöhtem Risiko.
- Lkw-Fahrverbote: Sie werden vereinheitlicht und gelten künftig nur noch an bundesweiten Feiertagen. Regionale Einschränkungen entfallen.
- Elektroautos: Keine grüne Plakette mehr nötig.
- Fusionskontrolle: Umsatzschwellen werden aufgehoben, um die Marktdynamik zu fördern.
Bis Ende 2026 plant die Regierung weitere Schritte – darunter die Abschaffung der Bonpflicht und ein Gebäudetyp-E-Gesetz zur Vereinfachung des Bauens.
Beschäftigungszahlen sinken – neue Herausforderungen
Die Reformen kommen in einer angespannten wirtschaftlichen Lage. Nach Daten der Bundesagentur für Arbeit vom Mittwoch sank die Zahl der sozialversicherungspflichtig Beschäftigten im Verarbeitenden Gewerbe im Jahr 2025 um 177.000 auf 6,5 Millionen. Besonders betroffen: die Branchen Kraftwagen und Kraftwagenteile mit einem Minus von 52.000 Stellen sowie der Maschinenbau mit einem Rückgang von 28.000 Arbeitsplätzen.
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Parallel zu den nationalen Reformen rücken globale Standards in den Fokus. Die Internationale Arbeitsorganisation verabschiedete am 12. Juni das Übereinkommen Nr. 193. Es legt erstmals rechtsverbindliche Mindeststandards für menschenwürdige Arbeit in der Plattformökonomie fest – insbesondere Algorithmen-Transparenz und Regelungen zum Beschäftigungsstatus.
Die Bundesarchitektenkammer warnte am Dienstag vor den wirtschaftlichen Folgen extremer Hitze. Schätzungen zufolge könnten durch Hitzestress bis 2050 weltweit Verluste von 7,1 Billionen US-Dollar entstehen. Die Kammer fordert eine langfristig gesicherte Finanzierung für Hitzeschutzmaßnahmen – für die Zukunftsfähigkeit des Wirtschaftsstandorts Deutschland.
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