Autokrise, VW-Aufsichtsrat

Autokrise: VW-Aufsichtsrat entscheidet am 9. Juli über 45.000 Arbeitsplätze

28.06.2026 - 20:03:57 | boerse-global.de

Mercedes, VW und BMW kämpfen mit Gewinneinbrüchen und planen tausende Stellenstreichungen. Ein BAG-Urteil erleichtert Massenentlassungen.

Deutsche Autobauer: Krise, Stellenabbau und Werksschließungen
Autokrise - Eine Hand hält Dokumente vor dem unscharfen Hintergrund einer Autofabrik, die Restrukturierung und Personalabbau symbolisiert. 28.06.2026 - Bild: über boerse-global.de

Mercedes-Benz, Volkswagen und BMW reagieren mit drastischen Sparprogrammen und massivem Stellenabbau. Im Raum stehen bis zu 100.000 Arbeitsplätze allein bei Volkswagen.

Mercedes-Benz verzeichnete für 2025 einen operativen Gewinnrückgang von 57 Prozent auf 5,82 Milliarden Euro. Volkswagen musste ein Minus von 44 Prozent auf 6,9 Milliarden Euro hinnehmen. Der Konzern erwägt nun die Schließung von vier deutschen Werken in Hannover, Zwickau, Emden und Neckarsulm. Mehr als 45.000 Arbeitsplätze wären direkt betroffen.

Die Entscheidung fällt voraussichtlich am 9. Juli im Aufsichtsrat. Auch BMW senkte seine Margenprognose auf ein bis drei Prozent und plant einen weltweiten Stellenabbau von bis zu fünf Prozent.

BAG-Urteil erleichtert Massenentlassungen

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Ein Urteil des Bundesarbeitsgerichts vom 25. Juni 2026 (Az. 8 AZR 300/24) gibt den Unternehmen Rückenwind. Die Richter entschieden: Geringfügige Fehler in einer Massenentlassungsanzeige führen nicht automatisch zur Unwirksamkeit der Kündigungen. Konkret stufte das Gericht eine leicht zu hoch angegebene Zahl von Entlassungen als unschädlich ein.

Das Urteil mindert das Risiko, dass groß angelegte Restrukturierungen an Formalien scheitern. Die Sorgfaltspflicht bleibt aber hoch – das Anzeigeverfahren ist weiterhin eine wesentliche Wirksamkeitsvoraussetzung.

Neue Regeln für Abfindungen

Bei Aufhebungsverträgen und Freiwilligenprogrammen müssen Unternehmen die EU-Entgelttransparenzrichtlinie (2023/970) beachten. Die Umsetzungsfrist lief am 7. Juni 2026 ab. Da das deutsche Umsetzungsgesetz frühestens Anfang 2027 kommt, sind Gerichte seit dem 8. Juni zur richtlinienkonformen Auslegung verpflichtet.

Die Folgen für Abfindungsverhandlungen sind weitreichend. Arbeitgeber müssen Gehaltsspannen offenlegen. Schweigeklauseln über die Vergütung sind seit dem 8. Juni unwirksam. Beschäftigte können Auskunft über das Durchschnittsentgelt vergleichbarer Kollegengruppen verlangen. Das stärkt die Verhandlungsposition der Arbeitnehmer. Bei Verstößen gegen das Entgeltgleichheitsgebot sind Lohnnachzahlungen für bis zu drei Jahre möglich.

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Bürgergeld wird zur Grundsicherung

Ab dem 1. Juli 2026 wird das Bürgergeld in die neue Grundsicherung überführt. Die Sanktionen verschärfen sich deutlich: Bei Pflichtverletzungen drohen Kürzungen des Regelsatzes um bis zu 70 Prozent für drei Monate. Bei Terminversäumnissen sind sogar 100 Prozent möglich.

Die bisherige Karenzzeit für Wohnkosten entfällt. Im ersten Jahr des Bezugs werden nur noch das 1,5-Fache der kommunalen Werte anerkannt. Das Schonvermögen wird altersabhängig gestaffelt auf 5.000 bis 20.000 Euro begrenzt. Zudem hat die Vermittlung in Arbeit künftig Vorrang vor Qualifizierungsmaßnahmen. Das ändert die Perspektiven für Mitarbeiter, die über Freiwilligenprogramme ausscheiden und nicht sofort einen neuen Job finden.

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