BAG, BetriebsrÀte

BAG stÀrkt BetriebsrÀte: Qualifikationen bei Beförderungen zÀhlen

26.06.2026 - 23:29:39 | boerse-global.de

Neues Gesetz beschleunigt Planungsverfahren und erlaubt LĂ€ndern Sondervermögen fĂŒr Bundesprojekte.

Bundestag verabschiedet Infrastruktur-Zukunftsgesetz mit neuen Regeln
BAG - Eine Gruppe von Fachleuten diskutiert in einem modernen Konferenzraum, symbolisch fĂŒr WirtschaftsausschĂŒsse und ihre Arbeit. 26.06.2026 - Bild: ĂŒber boerse-global.de

Juni 2026 das Infrastruktur-Zukunftsgesetz beschlossen. Es soll Planungs- und Genehmigungsverfahren beschleunigen und digitalisieren. Ein zentraler Punkt: Infrastrukturvorhaben von ĂŒberragendem öffentlichen Interesse erhalten kĂŒnftig PrioritĂ€t.

Sondervermögen fĂŒr LĂ€nder und Kommunen

Bereits am 24. Juni ĂŒbernahmen die zustĂ€ndigen AusschĂŒsse eine wichtige Änderung ins Gesetz. LĂ€nder und Kommunen dĂŒrfen jetzt Sondervermögen fĂŒr Eigenanteile an Bundesprogrammen nutzen. Die Regelung gilt rĂŒckwirkend ab dem 24. Oktober 2025.

Parallel arbeitet das Bauministerium an einer Modernisierung des Baugesetzbuchs. Ein Referentenentwurf aus dem FrĂŒhjahr priorisiert den Wohnungsbau und begrenzt Verfahrensfristen auf zwei Jahre. Digitalisierung spielt auch hier eine SchlĂŒsselrolle – etwa durch das Verfahren „XPlanung“ und elektronische Beteiligungsmöglichkeiten. Ein Kabinettsbeschluss soll noch vor der Sommerpause fallen.

BAG stÀrkt Rechte von Betriebsratsmitgliedern

Das Bundesarbeitsgericht hat in mehreren Urteilen klare Regeln fĂŒr die betriebliche Mitbestimmung aufgestellt. Ein wichtiger Punkt: Qualifikationen, die Betriebsratsmitglieder wĂ€hrend ihrer Amtszeit erwerben, mĂŒssen bei Beförderungen berĂŒcksichtigt werden. Unternehmen sollten die Entwicklung ihrer Arbeitnehmervertreter also transparent in die Personalplanung einbeziehen.

Auch die formalen Anforderungen an Betriebsversammlungen prĂ€zisierte das BAG. Eine deutschsprachige Einladung durch den Wahlvorstand reicht aus – Übersetzungen sind nicht nötig. Eine Versammlung um 14:00 Uhr ist zulĂ€ssig, um möglichst viele BeschĂ€ftigte zu erreichen.

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Strenger Zeitplan bei Massenentlassungen

Ein Urteil vom 1. April 2026 betrifft betriebliche Restrukturierungen. KĂŒndigungen im Rahmen von Massenentlassungen sind unwirksam, wenn die Anzeige bei der Arbeitsagentur vor Abschluss des Konsultationsverfahrens mit dem Betriebsrat erfolgt. Dieser Fehler lĂ€sst sich nicht durch eine nachtrĂ€gliche Anzeige heilen. Die Botschaft ist klar: Der zeitliche Ablauf von Konsultation und Anzeige muss exakt stimmen.

Digitaler Euro nimmt nĂ€chste HĂŒrde

Der Wirtschaftsausschuss des EU-Parlaments hat am 23. Juni die Rechtsgrundlage fĂŒr den digitalen Euro gebilligt – mit 43 zu 14 Stimmen. Jetzt beginnen die Trilogverhandlungen zwischen den EU-Institutionen. Ein Pilotbetrieb ist fĂŒr Mitte 2027 geplant, eine offizielle EinfĂŒhrung frĂŒhestens fĂŒr 2029. FĂŒr Nutzer soll ein Haltelimit zwischen 500 und 3.000 Euro gelten.

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Regionale Initiativen und internationale Kontakte

Auf lokaler Ebene binden StĂ€dte verstĂ€rkt wirtschaftliche Expertise ein. Der Stadtrat von Bamberg beschloss am 24. Juni die Einrichtung eines Wirtschaftsbeirats, der den Wirtschaftssenat unterstĂŒtzen soll. In Brandenburg nutzte der Wirtschaftsausschuss die Woche vom 22. bis 26. Juni fĂŒr eine Informationsreise nach Großbritannien – mit Fokus auf Wasserstofftechnologien und die Wirtschaftsbeziehungen nach dem Brexit.

WKO plant Stellenabbau nach Millionenverlust

In Österreich stehen institutionelle Reformen an. Das Wirtschaftsparlament der Wirtschaftskammer verzeichnete fĂŒr 2025 einen Bilanzverlust von rund 7,7 Millionen Euro. Die Folge: Ein Abbau von 200 der insgesamt 800 Stellen in der Bundeskammer. Das Gremium nahm verschiedene AntrĂ€ge zu Entgelttransparenz und Paketsteuern an, lehnte aber eine Reform der Bauarbeiter-Urlaubs- und Abfertigungskasse ab. Eine Reformgruppe befasst sich derzeit mit der Deckelung der RĂŒcklagen, die sich auf etwa 2 Milliarden Euro belaufen.

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