BGH, Hürden

BGH senkt Hürden für Urheberschutz von Alltagsdesign

04.07.2026 - 10:30:34 | boerse-global.de

Der Bundesgerichtshof senkt die Hürden für den Schutz von Alltagsdesign. Das Urteil stärkt Designer und betrifft das ikonische Möbelsystem USM Haller.

BGH-Urteil: USM Haller Design erhält neuen Urheberschutz
BGH - Ein stilvoller, minimalistischer Designstuhl in einem modernen Raum, der Urheberrecht und Designschutz symbolisiert. 04.07.2026 - Bild: über boerse-global.de

Das Urteil vom 2. Juli 2026 betrifft das legendäre Möbelsystem USM Haller – und stärkt die Rechte von Designern.

EU-Recht zwingt zu neuer Bewertung

Die Karlsruher Richter hoben ein Urteil des Oberlandesgerichts Düsseldorf auf, das dem Möbelsystem den Schutz verweigert hatte. Der Fall geht nun zurück zur erneuten Prüfung.

Hintergrund: Der Europäische Gerichtshof hatte entschieden, dass für Werke der angewandten Kunst keine strengeren Originalitätsanforderungen gelten dürfen als für freie Kunst. Der BGH macht nun klar: Auch die spätere Anerkennung in Fachkreisen oder die Aufnahme in Museumssammlungen kann für den Schutz sprechen.

Das OLG muss jetzt prüfen, ob das Design über die reine Funktion hinausgeht.

Inkassokosten: Gläubiger bleiben auf Kosten sitzen

Schon am 11. Juni 2026 fällte der BGH eine wichtige Entscheidung für Verbraucher. Gläubiger können Kosten für Bonitätsauskünfte – etwa bei der Schufa – nicht einfach auf Schuldner abwälzen.

Im konkreten Fall ging es um Beträge von 1,35 und 1,61 Euro. Die Richter entschieden: Die Risikoprüfung liegt im eigenen Interesse des Gläubigers. Erst in Ausnahmefällen gibt es einen Ersatzanspruch – und den muss der Gläubiger beweisen.

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Strengere Regeln für Mietwagen nach Unfall

Seit dem 19. Mai 2026 gelten klare Vorgaben für Mietwagenkosten. Geschädigte können nur die Kosten für die Fahrzeugklasse verlangen, die sie tatsächlich genutzt haben. War ein günstigerer Tarif verfügbar, gibt es kein Geld für die Luxusklasse.

Auch bei Winterreifen wird es strenger: Die Kosten werden nur erstattet, wenn die tatsächliche Ausstattung nachgewiesen wird.

Mini-Zinsfehler rettet Widerrufsrecht

Ein Urteil vom 21. Oktober 2025 stärkt Kreditnehmer bei Immobiliardarlehen. Schon minimale Abweichungen beim effektiven Jahreszins verhindern den Start der Widerrufsfrist. Im verhandelten Fall reichte eine Differenz von 0,01 Prozentpunkten – 4,06 statt korrekt 4,07 Prozent.

Mieter und Bausparer: Klare Regeln

Bei Eigenbedarfskündigungen müssen Vermieter ihren Bedarf detailliert begründen. Pauschale Angaben reichen nicht.

Bausparkassen dürfen langjährige Verträge kündigen, wenn diese seit zehn Jahren zuteilungsreif sind, das Darlehen aber nie abgerufen wurde. Dann entfällt der Vertragszweck.

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Musical-Ausfall ist Reisemangel

Bereits 2023 stellte der BGH klar: Fällt ein zugesagter Musicalbesuch bei einer Pauschalreise aus, ist das ein erheblicher Mangel. Eine Ersatz-Stadtrundfahrt ist nicht gleichwertig – Reisende haben Anspruch auf Preisminderung.

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