Bonpflicht: Abschaffung in zwei Stufen, ab 30 Euro entlastet
Veröffentlicht: 18.07.2026 um 20:01 Uhr, Redaktion boerse-global.de
Das Bundeskabinett gab am Mittwoch grünes Licht für die Neuregelung. Sie ist Teil eines Pakets zum Bürokratieabbau, das die Wirtschaft jährlich um rund 10,4 Milliarden Euro entlasten soll. Die Politik reagiert damit auf jahrelange Kritik an der Zettelwirtschaft im Einzelhandel.
Bagatellgrenze fällt zuerst
Zunächst entfällt die Belegpflicht für Beträge unter 30 Euro. In einem zweiten Schritt soll die allgemeine Bonpflicht komplett aufgehoben werden. Wer weiterhin einen Kassenbon möchte, kann ihn auf Verlangen erhalten. Das Gesetz soll bis Ende 2026 verabschiedet werden.
Doch der Bürokratieabbau hat eine Kehrseite: Parallel zur Lockerung führt die Regierung strengere Vorgaben für die elektronische Buchführung ein. Ab Januar 2027 gilt eine generelle Kassenpflicht für Betriebe mit mehr als 100.000 Euro Jahresumsatz. Sie müssen dann elektronische Registrierkassen mit zertifizierter technischer Sicherheitseinrichtung (zTSE) nutzen. Ziel ist es, Manipulationen zu erschweren und Steuerbetrug besser zu bekämpfen.
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Längere Aufbewahrungsfristen trotz Entlastung
Am Donnerstag legten Bundesfinanzminister Klingbeil und Justizministerin Hubig einen Aktionsplan gegen Steuer- und Finanzkriminalität vor. Die Überraschung: Die Aufbewahrungsfrist für Buchungsbelege soll von acht auf 15 Jahre steigen. Damit macht die Regierung eine erst kürzlich beschlossene Verkürzung wieder rückgängig.
Der Plan sieht zudem ein gemeinsames Zentrum gegen Steuer- und Finanzkriminalität beim Zoll vor. Auch KI-gestützte Datenanalysen sollen verstärkt zum Einsatz kommen. Die Regierung rechnet für 2027 mit Mehreinnahmen von rund einer Milliarde Euro. Die Strafen für organisierte Steuerkriminalität sollen auf bis zu 15 Jahre steigen, die strafbefreiende Selbstanzeige abgeschafft werden.
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Digitale Brieftasche als Altersnachweis
Bundesdigitalminister Karsten Wildberger setzt bei der Reform auf Technik statt Verbote. Er verwies auf die EUDI-Wallet, die am 2. Januar 2027 in Deutschland starten soll. Die digitale Brieftasche könnte künftig als Altersnachweis dienen – etwa beim Einkauf oder in sozialen Medien. Aus Datenschutzgründen würde nur die Volljährigkeit bestätigt, nicht das exakte Geburtsdatum.
Auch im Gesundheitswesen geht es voran. Das Kabinett verabschiedete den Entwurf für das Gesetz für Daten und digitale Innovation (GeDIG). Es ersetzt papierbasierte Prozesse wie den rosafarbenen Überweisungsschein durch digitale Lösungen. Der digitale Versand von Arztbriefen und der Verzicht auf Fax-Kommunikation sollen den Sektor jährlich um rund 445 Millionen Euro entlasten.
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