E-Rechnungspflicht: Neue Regeln für Millionen Unternehmen ab 2027
Veröffentlicht: 11.07.2026 um 22:39 Uhr, Redaktion boerse-global.de
Seit Januar 2025 müssen alle umsatzsteuerpflichtigen Unternehmen E-Rechnungen empfangen können. Jetzt rücken die Fristen für die verpflichtende Ausstellung in den Fokus.
Große Lücke zwischen Anspruch und Wirklichkeit
Eine Studie des Verbands elektronische Rechnung (VeR) vom Juni 2026 zeigt: 92 Prozent der befragten 143 Unternehmen beschäftigen sich regelmäßig mit dem Thema. Doch 81 Prozent bewerten den Vorbereitungsstand in Deutschland als schlecht. Zudem fühlen sich 69 Prozent über das geplante digitale Meldesystem unzureichend informiert.
Die Zahlen bestätigen den Eindruck aus der Praxis: Rund 80 Prozent der Unternehmen haben bisher nur die Empfangsseite umgesetzt. Die Pflicht zur aktiven Ausstellung kommt aber in Stufen.
Ab dem 1. Januar 2027 müssen Firmen mit mehr als 800.000 Euro Vorjahresumsatz ihre B2B-Rechnungen elektronisch übermitteln. Ein Jahr später gilt das für alle Unternehmen – auch für Belege aus Geschäftsreisen wie Hotel- oder Transportrechnungen.
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Peppol als technisches Rückgrat
Für die Übertragung setzt Deutschland auf das Peppol-Netzwerk (Pan-European Public Procurement On-Line). Das System arbeitet nach einem Vier-Ecken-Modell: Sender und Empfänger sind über zertifizierte Access Points verbunden.
Als Format dient die Core Invoice Usage Specification (CIUS) in Version BIS Billing 3.0. Die XRechnung gilt als natives Format, das hybride ZUGFeRD ab Version 2.x ist für den Empfang ebenfalls zulässig.
Im öffentlichen Sektor (B2G) steuert die Leitweg-ID die Adressierung. Im B2B-Bereich reicht die Umsatzsteuer-Identifikationsnummer als Identifikator im Peppol Directory. Eine aktuelle Liste zertifizierter deutscher Anbieter vom 9. Juli 2026 führt Unternehmen wie 2BI solutions, Avedium, Bescha und Besitec.
Widerstand aus dem Handwerk
Trotz der feststehenden Termine fordern Teile der Wirtschaft eine Verschiebung. Der Zentralverband des Deutschen Handwerks (ZDH) plädiert für einen Aufschub um ein Jahr. Handwerkskammern wie die im Saarland unterstützen Betriebe mit Musterschreiben an die Politik.
Auch technische Bedenken werden laut. Der Deutsche Fachverband für Kassen- und Abrechnungssystemtechnik (DFKA) hat eine Stellungnahme beim Bundesfinanzministerium eingereicht. Kritikpunkte: Interoperabilität, Datenqualität und Validierungsprobleme im Zusammenhang mit der Abgabenordnung.
Neben technischen Umstellungen müssen Unternehmen auch die steuerlichen Aspekte bei der Rechnungsstellung im Blick behalten, um keine Steuerbefreiung zu riskieren. Ein kostenloser Experten-Ratgeber bietet wertvolle Tipps zum fehlerfreien Abgleich Ihrer Meldedaten für das Finanzamt. Gratis-Ratgeber für fehlerfreie EU-Meldungen sichern
Europa zieht mit – aber nicht im Gleichschritt
Deutschland ist mit der Einführung nicht allein. Belgien startete die B2B-Pflicht im Januar 2026, Polen plant eine gestaffelte Einführung ab Februar 2026. Frankreich setzt den Start auf September 2026 an. Die Slowakei plant den 1. Januar 2027 – dort läuft seit Mai 2026 eine freiwillige Testphase auf Basis eines Peppol-basierten Fünf-Ecken-Modells.
Auf EU-Ebene zielt die Initiative „VAT in the Digital Age“ (ViDA) darauf ab, ab Juli 2030 den Standard EN 16931 für alle innergemeinschaftlichen B2B-Transaktionen verbindlich zu machen. Experten raten Unternehmen, ihre Systeme frühzeitig auf grenzüberschreitende Kompatibilität auszurichten. Cloud-Dienste und standardisierte APIs könnten helfen, die Anforderungen in verschiedenen Märkten effizient zu erfüllen.
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