Steuerreform, FreibetrÀge

Steuerreform ab 2027: FreibetrÀge steigen, Minijob-Pauschal verdoppelt sich

Veröffentlicht: 11.07.2026 um 22:21 Uhr, Redaktion boerse-global.de

Steigende Sozialabgaben bedrohen Nettoeinkommen. Steuerfreie SachbezĂŒge und geplante Reformen bieten Entlastung fĂŒr BeschĂ€ftigte.

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GeschĂ€ftsleute in einem modernen BĂŒro tauschen eine symbolische Gehaltskarte oder Geld aus, was steuerfreie Extras darstellt. Illustration mit AI erstellt ĂŒbermittelt durch boerse-global.de

Grund sind steigende Lebenshaltungskosten und prognostizierte Erhöhungen der Sozialabgaben. Die Bundesregierung bereitet zudem weitreichende Anpassungen im Steuer- und Sozialrecht vor.

Monatliche SachbezĂŒge als beliebtestes Instrument

Arbeitgeber haben mehrere Möglichkeiten, das Nettoeinkommen ihrer Mitarbeiter zu erhöhen – ohne die volle Belastung durch Steuern und Sozialabgaben. Besonders verbreitet sind monatliche SachbezĂŒge, die hĂ€ufig ĂŒber Prepaid-Guthabenkarten abgewickelt werden. Die Freigrenze liegt zwischen 44 und 50 Euro.

Daneben gibt es weitere steuerbegĂŒnstigte Optionen:

  • Internetpauschale: Bis zu 50 Euro monatlich fĂŒr die private Nutzung des Internetanschlusses
  • Erholungsbeihilfe: Einmalig 156 Euro pro Jahr unter bestimmten Voraussetzungen
  • Aufmerksamkeiten: Geschenke zu persönlichen AnlĂ€ssen bis 60 Euro steuerfrei
  • Betriebliche Altersvorsorge: Verpflichtender Arbeitgeberzuschuss von 15 Prozent bei Entgeltumwandlung

FĂŒr grĂ¶ĂŸere Zuwendungen bietet das Steuerrecht Sonderzahlungen bis 10.000 Euro. Diese lassen sich mit einem Pauschalsatz von 30 Prozent versteuern – deutlich gĂŒnstiger als der regulĂ€re Einkommensteuersatz.

Steuerfreiheit fĂŒr Überstunden: Gesetz lĂ€sst auf sich warten

Eine zentrale Zusage aus dem Koalitionsvertrag ist bisher nicht umgesetzt: die Steuerfreiheit fĂŒr ÜberstundenzuschlĂ€ge. UrsprĂŒnglich fĂŒr Anfang 2026 geplant, ist das Gesetz noch nicht in Kraft.

Der Plan sieht vor, ZuschlĂ€ge fĂŒr Überstunden bis zu 25 Prozent des Grundlohns steuerfrei zu stellen. Profitieren sollen nur VollzeitbeschĂ€ftigte mit 34 bis 40 Wochenstunden. Die RealitĂ€t: Arbeitnehmer leisten im Schnitt 28,2 Überstunden pro Jahr, davon werden 13,1 Stunden vergĂŒtet. Fachleute errechneten bei einem Bruttogehalt von 3.000 Euro eine Entlastung von rund 30 Euro pro Jahr.

Kritik kommt von Gewerkschaften. TeilzeitkrĂ€fte – und damit ĂŒberproportional viele Frauen – bleiben von der Regelung ausgeschlossen.

Reformpaket ab 2027: Entlastungen und VerschÀrfungen

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Der Koalitionsausschuss hat ein umfangreiches Paket geschnĂŒrt, das ab 2027 wirksam werden soll:

  • FreibetrĂ€ge: Der Arbeitnehmerpauschbetrag steigt um 200 auf 1.430 Euro. Der Grundfreibetrag soll bis 2028 auf 12.900 Euro klettern.
  • ZuschlĂ€ge: Die Steuerfreiheit fĂŒr Sonn-, Feiertags- und NachtzuschlĂ€ge wird von 50 auf 75 Euro pro Stunde ausgeweitet.
  • Kindergeld: Steigt 2027 auf 259 Euro und 2028 auf 272 Euro pro Monat und Kind.

Gegenfinanziert wird das unter anderem durch eine höhere Reichensteuer: 45 Prozent ab 250.000 Euro, 47 Prozent ab 280.000 Euro. Zudem soll die Pauschalsteuer fĂŒr Minijobs von 2 auf 5 Prozent steigen.

Steigende Sozialabgaben fressen Entlastungen auf

Trotz der Steuerreform warnen Wirtschaftsforscher vor realen Nettoverlusten. Berechnungen der UniversitĂ€t Erlangen-NĂŒrnberg zeigen: Die Kombination aus Steuerreform und steigenden Sozialabgaben könnte ab 2028 bei vielen Einkommensgruppen zu weniger Netto fĂŒhren.

Haupttreiber ist der prognostizierte Anstieg des Rentenbeitragssatzes auf 19,9 Prozent im Jahr 2028. Familien mit mittlerem Einkommen könnten durch höhere FreibetrĂ€ge leicht profitieren. Alleinstehende mit einem Bruttoeinkommen ab 3.000 Euro mĂŒssten dagegen mit Einbußen rechnen.

Der Bundestag verabschiedete zudem ein Gesetz zur Stabilisierung der KrankenkassenbeitrĂ€ge. Es sieht höhere Zuzahlungen fĂŒr Medikamente und einen Beitragszuschlag fĂŒr Ehepartner vor, die nicht familienversichert sind.

Besondere Regeln fĂŒr Familienbetriebe

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FĂŒr Handwerksbetriebe und Familienunternehmen bleibt die Anstellung von Angehörigen ein wichtiges Instrument. Allerdings prĂŒfen die Finanzbehörden genau. ArbeitsvertrĂ€ge mĂŒssen schriftlich fixiert sein und einem Fremdvergleich standhalten.

Eine Neuerung im Jahressteuergesetz 2026 betrifft die Forschungszulage. Sie wurde rĂŒckwirkend zum Jahresbeginn auf 25 Millionen Euro festgesetzt – um Innovationen im Mittelstand zu fördern.

Disclaimer zu unseren Artikeln: Keine Anlageberatung, keine Kauf oder Verkaufsempfehlung. Angaben zu Kursen, Unternehmen und MĂ€rkten ohne GewĂ€hr; Änderungen jederzeit möglich. BörsengeschĂ€fte können zu hohen Verlusten fĂŒhren. Unsere BeitrĂ€ge werden ganz oder teilweise automatisiert mit UnterstĂŒtzung von AI erstellt und geprĂŒft.

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