Immobiliensteuern: BFH erlaubt Zweitwohnungen steuerfrei zu verkaufen
01.07.2026 - 02:19:13 | boerse-global.de
Sie betreffen Zweitwohnungen, ImmobilienverkÀufe und die steuerliche Anerkennung von Wohnmobilen als Unterkunft.
Wohnmobil als Zweitunterkunft? Meistens nicht
Wer sein Wohnmobil als Zweitwohnung am Arbeitsplatz nutzt, hat steuerlich schlechte Karten. Das Finanzgericht Baden-WĂŒrttemberg entschied: Nutzt der Arbeitnehmer das Fahrzeug regelmĂ€Ăig fĂŒr Heimfahrten, liegt keine doppelte HaushaltsfĂŒhrung vor.
Das Wohnmobil gilt dann nicht als ortsfeste Zweitwohnung. Abziehbar sind nur die Fahrten zwischen Hauptwohnung und erster TÀtigkeitsstÀtte. Unterkunftskosten oder Verpflegungsmehraufwand fallen komplett weg.
Steuerfrei verkaufen: Zweitwohnung gleichgestellt
Eine gute Nachricht fĂŒr EigentĂŒmer von Zweitimmobilien: Der BFH (Az. IX R 37/16) hat klargestellt, dass der Gewinn aus dem Verkauf einer Zweitwohnung steuerfrei sein kann. Voraussetzung: Das Objekt wurde im Verkaufsjahr und in den zwei Vorjahren ausschlieĂlich selbst genutzt.
Entscheidend ist nicht der Status als Hauptwohnsitz, sondern die tatsĂ€chliche Eigennutzung ohne Vermietung. Damit sind Erst- und Zweitwohnsitz bei der VerĂ€uĂerung innerhalb der zehnjĂ€hrigen Spekulationsfrist gleichgestellt.
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Zinslose Raten: Keine versteckten Steuern mehr
Der achte BFH-Senat hat seine Rechtsprechung zu zinslosen Kaufpreisraten geÀndert. Ist vertraglich klar geregelt, dass jede Rate komplett auf den Kaufpreis geht, entstehen keine steuerpflichtigen KapitalertrÀge.
Bisher wurden solche Zahlungen oft rechnerisch in Tilgung und Zins aufgeteilt â mit entsprechender Steuerlast. Die neue Regelung macht private KaufvertrĂ€ge einfacher und steuerschonender.
NachtrÀgliche Verluste? Meist zu spÀt
Das Finanzgericht DĂŒsseldorf machte klare Grenzen auf: Wer Verluste aus Vermietung nachtrĂ€glich geltend machen will, scheitert oft an der Bestandskraft der Bescheide. Im konkreten Fall waren die Jahre 2015 bis 2017 bereits verjĂ€hrt.
FĂŒr die Zeit ab 2018 scheiterte die Ănderung, weil die KlĂ€ger ihre EinkĂŒnfte grob fahrlĂ€ssig nicht erklĂ€rt hatten. Selbst die zivilrechtliche Nichtigkeit eines Kaufvertrags hilft nicht â solange keine wirtschaftliche RĂŒckabwicklung stattfand.
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Rundfunkbeitrag: Getrennte Hauptwohnsitze, doppelte Zahlung
Das Verwaltungsgericht Koblenz entschied Ende Juni: Eheleute mit getrennten Hauptwohnsitzen mĂŒssen jeweils einen eigenen Rundfunkbeitrag zahlen. Die Befreiung fĂŒr Nebenwohnungen greift nicht, da beide Wohnungen rechtlich gleichgestellt sind.
Dienstwagen: Privat-Pkw nur im Notfall
Wer einen Dienstwagen hat, muss ihn auch fĂŒr Dienstreisen nutzen. Die Abrechnung von Fahrten mit dem Privatwagen ist nur in AusnahmefĂ€llen erlaubt â etwa bei einer Panne. Voraussetzung: lĂŒckenlose Dokumentation.
Pflegeheim: Haushaltsersparnis doppelt angerechnet
Bei Ehepaaren im Pflegeheim wird die Haushaltsersparnis laut BFH fĂŒr beide Partner einzeln berechnet. Da beide von der Auflösung des gemeinsamen Haushalts profitieren, wird der KĂŒrzungsbetrag bei den auĂergewöhnlichen Belastungen doppelt angesetzt.
