Minijob-Reform, Pauschalsteuer

Minijob-Reform: Pauschalsteuer steigt von 2 auf 5 Prozent

Veröffentlicht: 08.07.2026 um 23:31 Uhr, Redaktion boerse-global.de

Die Bundesregierung plant steigende Pauschalsteuern und Krankenkassenbeiträge für Minijobs. Experten fordern eine grundlegende Reform des Modells.

Minijob-Reform: Höhere Abgaben für Arbeitgeber geplant
Minijob-Reform - Ein Taschenrechner zeigt steigende Zahlen, umgeben von Euromünzen und Dokumenten, symbolisiert die Reform der Minijobs in Deutschland. 08.07.2026 - Bild: über boerse-global.de

Arbeitgeber müssen sich auf deutlich höhere Abgaben einstellen.

Anfang Juli hat der Koalitionsausschuss die Weichen gestellt. Kernpunkt: Der Pauschalsteuersatz für Minijobs steigt von zwei auf fünf Prozent. Bei der aktuellen Verdienstgrenze von 603 Euro bedeutet das monatliche Mehrkosten von rund 18 Euro pro Stelle für die Unternehmen.

Steigende Abgaben belasten Betriebe

Doch damit nicht genug. Ein Referentenentwurf zum GKV-Beitragssatz-Stabilisierungsgesetz sieht vor, auch den pauschalen Arbeitgeberbeitrag zur Krankenversicherung anzuheben – auf bis zu 14,6 Prozent zuzüglich Zusatzbeitrag. Branchenvertreter aus Reinigung und Gastronomie schlagen Alarm.

Nach Berechnungen von Experten könnten die Gesamtabgaben von derzeit rund 31 auf über 35 Prozent steigen. Pro geringfügig Beschäftigtem kämen auf Unternehmen bis zu 23,52 Euro Mehrkosten im Monat zu. Der Bundesinnungsverband des Gebäudereiniger-Handwerks (BIV) warnt: Minijobs verlören massiv an Attraktivität. Dabei sind in der Gebäudereinigung rund 30 Prozent der Beschäftigten Minijobber.

Experten: Minijobs sind eine Sackgasse

Die Rentenkommission der Bundesregierung geht noch weiter. Sie empfiehlt eine weitgehende Abschaffung des Sonderstatus und die Einbeziehung in die reguläre Sozialversicherungspflicht. Die Ökonomin Monika Schnitzer bezeichnet das aktuelle Modell als Armutsrisiko – besonders für Frauen. Auch Andrea Nahles, Vorstandsvorsitzende der Bundesagentur für Arbeit, sieht Fehlanreize, die sozialversicherungspflichtige Arbeit verhindern.

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Die Kommission will Minijobs künftig nur noch für Schüler erhalten. Für alle anderen bliebe von 603 Euro Brutto nach Abzug der Sozialbeiträge nur etwa 475 Euro netto übrig.

Koalition sucht Kompromiss

In der Regierung zeichnen sich unterschiedliche Positionen ab. Die SPD-Abgeordnete Annika Klose, selbst Mitglied der Rentenkommission, bietet einen Kompromiss an: Ausnahmen für Studierende und private Haushalte seien denkbar. Für Rentner schließt sie Sonderregelungen hingegen aus.

Eine Übergangsfrist von zwei bis drei Jahren soll die Umstellung für die 6,8 Millionen Minijobber abfedern. Union und Wirtschaft stellen sich jedoch gegen eine komplette Abschaffung. Bundeskanzler Merz hat eine Entscheidung für den Herbst angekündigt. Ein fertiges Gesetzespaket soll bis Jahresende vorliegen.

Neuregelung zur Rentenversicherung bereits in Kraft

Unabhängig von der großen Reform gilt seit dem 1. Juli eine Neuerung: Minijobber, die sich von der Rentenversicherungspflicht befreien ließen, können diese Entscheidung nun einmalig widerrufen. Der Wechsel kostet sie einen Eigenanteil von 3,6 Prozent des Lohns – bei 603 Euro etwa 21,70 Euro. Dafür erwerben sie vollwertige Rentenansprüche. Bisher machten rund 79 Prozent der Minijobber von der Befreiungsmöglichkeit Gebrauch.

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Der DEHOGA warnt derweil vor den Folgen der geplanten Verschärfungen. Allein im Gastgewerbe sind über eine Million Minijobber beschäftigt. Die Verbände befürchten bei einem Wegfall des Modells eine Zunahme der Schwarzarbeit und erhebliche Personalengpässe in der Landwirtschaft und im Handel.

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