Rentenreform: Regelaltersgrenze ab 2031 an Lebenserwartung gekoppelt
22.06.2026 - 15:32:39 | boerse-global.de
Eine 13-köpfige Expertenkommission hat heute ihren Abschlussbericht zur Zukunft der gesetzlichen Rentenversicherung vorgelegt. Das Gremium unterbreitete der Bundesregierung 33 Empfehlungen – darunter brisante Vorschläge.
Renteneintritt wird an Lebenserwartung gekoppelt
Die Kommission schlägt eine grundlegende Neugestaltung des Renteneintritts vor. Ab 2031 soll die Regelaltersgrenze an die Entwicklung der Lebenserwartung gekoppelt werden. Das Prinzip: Ein Jahr mehr Lebenserwartung bedeutet acht Monate länger arbeiten und vier Monate länger Rente beziehen.
Die konkreten Zahlen sind drastisch. Bis 2041 könnte die Altersgrenze auf 67,5 Jahre steigen, bis 2051 auf 68 Jahre. In den 2090er-Jahren wäre der Renteneintritt erst mit 70 Jahren möglich.
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Rente mit 63 fällt weg
Die abschlagsfreie Rente für besonders langjährig Versicherte nach 45 Beitragsjahren – bekannt als „Rente mit 63“ – soll abgeschafft werden. Auch die Grenze für den vorzeitigen Ruhestand mit Abschlägen steigt: von 63 auf 64 Jahre.
Der Hintergrund: 2025 waren über 30 Prozent aller Rentenzugänge mit Abschlägen verbunden. 18 Prozent entfielen allein auf die bisherige Regelung. Für gesundheitlich belastete Arbeitnehmer plant die Kommission eine Ausnahme – bis zu zwei Jahre vor der Regelgrenze soll ein abschlagsfreier Ruhestand möglich sein, allerdings nur nach Prüfung.
Neue Pflicht-Rente nach schwedischem Vorbild
Um das Rentenniveau zu stabilisieren, empfiehlt die Kommission eine zusätzliche Kapitalsäule. Das Modell orientiert sich an Schweden: Arbeitgeber und Arbeitnehmer zahlen paritätisch ein.
Der Beitragssatz startet 2028 bei 0,5 Prozent des Bruttolohns und steigt schrittweise auf 2 Prozent. Die Verwaltung könnten staatliche Fonds oder die Bundesbank übernehmen.
Ziel ist ein stabiles Rentenniveau von 48 Prozent aus der Umlagefinanzierung. Zusammen mit der neuen Kapitalrente sollen ab 2040 insgesamt 50 Prozent erreicht werden. Zudem soll der Nachhaltigkeitsfaktor 2032 (teilweise wird auch 2031 genannt) wieder voll aktiviert werden – das bindet Rentenanpassungen stärker an das Verhältnis von Rentnern zu Beitragszahlern.
Wer kĂĽnftig einzahlen muss
Die Finanzierungsbasis soll breiter werden. Künftig müssen auch Selbstständige, Abgeordnete und Vorstände in die gesetzliche Rentenversicherung einzahlen. Beamte bleiben vorerst außen vor.
Bei Minijobs plant die Kommission Einschränkungen: Sie sollen künftig primär Schülern vorbehalten sein. Auch die Altersteilzeit wird reformiert – die Altersgrenze steigt von 55 auf 58 Jahre, das Blockmodell mit getrennter Arbeits- und Freistellungsphase soll wegfallen.
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Zur besseren Absicherung im Alter schlägt das Gremium einen neuen Freibetrag in der Grundsicherung vor: 20 bis 30 Prozent der Rentenansprüche blieben anrechnungsfrei.
Lob und scharfe Kritik
Der Bericht wurde heute offiziell an Bundeskanzler Merz und Arbeitsministerin Bas übergeben. Die Reaktionen könnten unterschiedlicher kaum sein.
Die Senioren-Union und Ökonomen wie Monika Schnitzer, Vorsitzende des Sachverständigenrates, lobten die Vorschläge als notwendige Schritte. Der Wirtschaftswissenschaftler Marcel Fratzscher vom DIW bezeichnete die Kopplung des Rentenalters an die Lebenserwartung als klugen, wenngleich vorsichtigen Schritt.
Ganz anders die Gewerkschaften: IG Metall und Verdi kritisierten die Empfehlungen als sozial ungerecht und warnten vor massiven RentenkĂĽrzungen durch die HintertĂĽr.
Die Bundesregierung will laut Medienberichten noch vor der Sommerpause ein Reformpaket auf Basis dieser Empfehlungen schnĂĽren.
