Neue Rechte fĂŒr FluggĂ€ste - Das soll sich Ă€ndern
15.06.2026 - 18:53:06 | dpa.deNach jahrelangen Verhandlungen um Fluggastrechte in der EU steht fest: Es bleibt bei den bisherigen EntschĂ€digungszahlungen bei VerspĂ€tungen. Reisende haben damit ab drei Stunden VerspĂ€tung unter bestimmten Voraussetzungen Anspruch auf Geld. Vertreter von Europaparlament und EU-Staaten haben sich aber auf einige Ănderungen verstĂ€ndigt.Â
Das soll sich unter anderem Àndern
- beim Suchen: Fluganbieter mĂŒssen der Einigung zufolge kĂŒnftig standardmĂ€Ăig den Preis mit HandgepĂ€ck anzeigen. Das soll Verbrauchern den Preisvergleich erleichtern. Der deutsche Europaabgeordnete Jan-Christoph Oetjen (FDP) erklĂ€rt dazu: «Das Ă€ndert nichts daran, dass Airlines gĂŒnstige Tickets anbieten können.» Aber fĂŒr Verbraucher sei klar, dass keine weiteren Kosten fĂŒr HandgepĂ€ck dazukommen.Â
- bei GepĂ€ck: Musiker sollen ihre Instrumente dem Diplomaten zufolge an Bord mitnehmen dĂŒrfen. Die EU-Abgeordneten wollten ursprĂŒnglich auch festlegen, dass FluggĂ€ste immer ohne zusĂ€tzliche Kosten ein kleines HandgepĂ€ckstĂŒck (etwa einen kleinen Koffer) mit an Bord nehmen dĂŒrfen, zusĂ€tzlich zum persönlichen Gegenstand. Damit konnten sie sich nicht durchsetzen.Â
- bei GebĂŒhren: Kinder unter 14 Jahren dĂŒrfen im Flugzeug neben ihren Eltern sitzen, ohne dass Geld fĂŒr die Sitzplatzreservierung fĂ€llig wird. Das gilt auch fĂŒr Schwangere sowie Menschen mit MobilitĂ€tseinschrĂ€nkungen und deren jeweilige Begleitung. Fluggesellschaften mĂŒssen Schreibfehler in Namen auf Tickets kostenlos korrigieren und fĂŒr eingecheckte GĂ€ste ohne weitere GebĂŒhren einen Boardingpass ausdrucken.Â
- bei Problemen: Die Airline muss Passagiere laut einem hochrangigen EU-Diplomaten innerhalb von 96 Stunden nach Ende der Reise schriftlich darĂŒber informieren, was ihre Rechte sind und wie sie diese geltend machen können. Die Reisenden haben neun Monate Zeit, ihre AnsprĂŒche geltend zu machen.Â
Die Regeln betreffen FlĂŒge von EU-Fluggesellschaften sowie solche von auĂereuropĂ€ischen Unternehmen, deren Maschinen in der EU abheben.Â
Das soll bei VerspÀtungen gelten
Ăber die Regeln fĂŒr VerspĂ€tungen wurde lange gestritten. Die Staaten wollten ursprĂŒnglich, dass Passagiere kĂŒnftig erst ab vier Stunden VerspĂ€tung eine EntschĂ€digung bekommen und weniger Geld als bisher.Â
Wenn die Einigung endgĂŒltig angenommen wird, bleiben die Bedingungen nun im Wesentlichen gleich: Reisende haben Anspruch auf eine EntschĂ€digung, wenn ihr Flug mindestens drei Stunden VerspĂ€tung hat. Gestaffelt nach Entfernung sind es 250 Euro (bei 1.500 Kilometer Entfernung), 400 Euro (bei bis zu 3.500 Kilometer Entfernung), 600 Euro (bei mehr als 3.500 Kilometer Entfernung).Â
Diese Schwellen gelten auch, wenn der Flug ganz gestrichen wurde - solange dies weniger als 14 Tage vor Abflug passiert ist. Voraussetzung ist stets, dass die Airline die VerspĂ€tung oder den Ausfall zu verschulden hat.Â
Das sagen Abgeordnete
Europaabgeordnete begrĂŒĂten die Einigung. Sie sei «nicht die historische Verbesserung, die sich das Parlament gewĂŒnscht hĂ€tte», teilte Jens Gieseke (CDU), verkehrspolitischer Sprecher der konservativen EVP-Fraktion, dazu mit. «Sie ist aber eine deutliche Verbesserung des Status quo â und vor allem eine klare Absage an den Versuch einiger Mitgliedstaaten, Passagierrechte abzubauen.» Das Parlament habe «erfolgreich verhindert, dass die EntschĂ€digungsansprĂŒche von Reisenden drastisch gekĂŒrzt werden». Zudem werde es Reisenden erleichtert, ihre Rechte durchzusetzen, sodass mehr Menschen ihre Rechte geltend machen können.Â
Auch der Verkehrspolitiker Jan-Christoph Oetjen (FDP) wies darauf hin, das Parlament habe einen Abbau von Passagierrechten verhindert. Zugleich gebe es unter anderem Verbesserungen fĂŒr Familien mit Kindern und fĂŒr Passagiere mit eingeschrĂ€nkter MobilitĂ€t. «Und ein wichtiger Schritt in die richtige Richtung ist, dass Airlines jetzt bei VerspĂ€tungen eine Nachricht an die Passagiere schicken mĂŒssen, in denen genau erklĂ€rt wird, was ihre Rechte sind und wie sie diese Rechte einfordern können.»Â
Vivien Costanzo, verkehrspolitische Sprecherin der Europa-SPD, wies darauf hin, dass im bislang geltenden Recht etliche Urteile zu Fluggastrechten nicht berĂŒcksichtigt seien. «Gleichzeitig sind Airlines bei versteckten ExtragebĂŒhren kreativer geworden.» Deshalb sei es fĂŒr das Parlament wichtig gewesen, die Rechte anzupassen. Als eine mehrerer Verbesserungen nannte sie die klare Anleitung fĂŒr betroffene FluggĂ€ste, wie sie ihre EntschĂ€digung beantragen können. Denn bislang seien vielen Reisenden ihre Rechte nicht bewusst.
Das sagt Deutschland dazu
Bundesjustizministerin Stefanie Hubig (SPD) zeigte sich zufrieden ĂŒber die Einigung und verwies auf mehrere Verbesserungen fĂŒr Verbraucherinnen und Verbraucher, etwa den leichteren Preisvergleich beim HandgepĂ€ck und bessere Informationen. Dass die Höhe der EntschĂ€digung bei VerspĂ€tung nicht angetastet werde, nannte sie einen wichtigen Verhandlungserfolg.
Deutschland hatte sich dafĂŒr eingesetzt, dass Reisende bei VerspĂ€tungen weiter ab drei Stunden eine EntschĂ€digung bekommen und dazu Anfang Juni nach dpa-Informationen zusammen mit Frankreich einen gemeinsamen Vorschlag eingebracht.Â
Bundesverkehrsminister Patrick Schnieder (CDU) begrĂŒĂte die Einigung ebenfalls. «Das Ziel Deutschlands bei der Ăberarbeitung war immer, eine Regelung zu treffen, die eine Balance zwischen den Interessen des Verbraucherschutzes und den wirtschaftlichen und betrieblichen Erfordernissen der Luftverkehrswirtschaft herstellt», teilte er mit.Â
Das sagen VerbÀnde
Ramona Pop, VorstĂ€ndin des Verbraucherzentrale-Bundesverbands, teilte mit, die Fluggastrechte seien damit weiter ein «positives Beispiel fĂŒr erfolgreiche EU-Verbraucherpolitik». «Die deutsche Bundesregierung und das EuropĂ€ische Parlament haben sich erfolgreich dafĂŒr eingesetzt, dass das Schutzniveau fĂŒr Verbraucherinnen und Verbraucher erhalten bleibt.» Die EU mĂŒsse als nĂ€chstes Individualreisende besser vor den Folgen von Insolvenzen der Fluggesellschaften schĂŒtzen, forderte Pop.Â
Die Luftverkehrswirtschaft reagierte nĂŒchterner. Mit Blick auf die vieldiskutierte Drei-Stunden-Schwelle, ab der bei VerspĂ€tung EntschĂ€digungen gezahlt werden mĂŒssen, sprach der Bundesverband der Deutschen Luftverkehrswirtschaft (BDL) von einem VersĂ€umnis. «FĂŒr Mittel- und LangstreckenflĂŒge ist es unmöglich, in so kurzer Zeit ErsatzflĂŒge oder Reparaturen zu organisieren», teilte BDL-HauptgeschĂ€ftsfĂŒhrer Joachim Lang mit.Â
«In dem ohnehin angespannten Wirtschaftsumfeld können sich Airlines eine Doppelbelastung von Kompensationszahlung und den Kosten einer Ersatzmaschine nicht leisten.» Er verwies auf den Wettbewerb mit auslĂ€ndischen Fluggesellschaften, fĂŒr die die Regeln nur gelten, wenn ihr Flug in der EU startet.
So geht es weiter
Die Einigung muss noch vom Rat der Mitgliedstaaten und dem Plenum des Europaparlaments bestÀtigt werden. Dies gilt allerdings als Formalie. Nachdem die Regeln in Kraft getreten sind, haben die Fluggesellschaften zwölf Monate Zeit, sie umzusetzen.
