Deutschland, Justiz

Hubig legt Vorschlag fĂŒr höhere HaftentschĂ€digung vor

Veröffentlicht: 13.07.2026 um 09:32 Uhr, dpa.de

Bundesjustizministerin Hubig will die HaftentschĂ€digung erhöhen und AbzĂŒge fĂŒr «Kost und Logis» abschaffen. Was sich fĂŒr Betroffene außerdem Ă€ndern soll.

HaftentschÀdigung gibt es unter anderem, wenn eine Verurteilung spÀter aufgehoben wird. (Symbolbild) - Bild: Elisa Schu/dpa
HaftentschÀdigung gibt es unter anderem, wenn eine Verurteilung spÀter aufgehoben wird. (Symbolbild) - Bild: Elisa Schu/dpa

Wer zu Unrecht inhaftiert worden ist, soll kĂŒnftig eine höhere EntschĂ€digung erhalten. FĂŒr jeden Tag Haft sollen Betroffene laut einem Vorschlag von Bundesjustizministerin Stefanie Hubig (SPD) 100 Euro bekommen, anstatt wie bisher 75 Euro. Ab einer sechsmonatigen Haft soll der Betrag laut dem Entwurf ihres Ministeriums auf 150 Euro pro Tag steigen. EntschĂ€digung erhĂ€lt man, wenn eine Verurteilung spĂ€ter aufgehoben wird oder wenn ein Verfahren, das zu Untersuchungshaft gefĂŒhrt hat, eingestellt wird oder mit einem Freispruch endet. 

Klargestellt wird zudem, dass bei der Berechnung der EntschĂ€digungssumme nicht die Verpflegung und Unterbringung in der Haftanstalt als sogenannte ersparte Aufwendungen abgezogen werden dĂŒrfen. 

LĂ€ngere Fristen

Menschen, die zu Unrecht inhaftiert waren, sollen kĂŒnftig zudem lĂ€nger als bisher Zeit haben, um ihre AnsprĂŒche geltend zu machen. Aktuell muss jemand, der EntschĂ€digung erhalten möchte, den entsprechenden Antrag innerhalb eines Monats nach Zustellung der Mitteilung ĂŒber die Einstellung des Verfahrens gestellt haben. Diese Frist soll verlĂ€ngert werden auf zwei Monate. 

Wer sich erfolgreich gegen eine frĂŒhere Verurteilung gewandt hat, soll die öffentliche Bekanntmachung der Aufhebung des Urteils verlangen können, mindestens im Bundesanzeiger. LĂ€nder und VerbĂ€nde sollen nun bis zum 14. August zu dem Entwurf Stellung nehmen können. 

Keine AbzĂŒge fĂŒr «Kost und Logis»

«Zu unserem Rechtsstaat gehört, dass Fehler korrigiert werden», sagt Hubig. Wer zu Unrecht in Haft war, mĂŒsse angemessen entschĂ€digt werden. Auch dass jemand in einer solchen Situation nachtrĂ€glich AbzĂŒge fĂŒr «Kost und Logis» erdulden mĂŒsse, sei falsch.

Die Reform ist im Bundesrat zustimmungspflichtig, da die EntschÀdigung von den LÀndern gezahlt werden muss.

Der frĂŒhere Bundesjustizminister Marco Buschmann (FDP) hatte im Juli 2024 einen Vorschlag fĂŒr eine Reform der StrafverfolgungsentschĂ€digung vorgelegt. Da kurz darauf die Ampel-Regierung zerbracht, wurde der damalige Entwurf jedoch nicht umgesetzt.

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